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Pflegegeld: Muss es eigentlich versteuert werden?

Wer Pflegegeld erhält, stellt sich oftmals eine Frage: Wer muss es versteuern? Der Pflegebedürftige selbst oder der pflegende Angehörige? Hier erfährst du die Antwort.

Eine Spielfigur, Mann im Rollstuhl und Pfleger, stehen auf einem Münzhaufen.
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In Deutschland wächst seit Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen. Dabei werden die meisten von ihnen von Angehörigen zu Hause versorgt. Wer mindestens den sogenannten Pflegegrad 2 aufweist, hat Anspruch Pflegegeld. Betroffene, die dieses erhalten, fragen sich des Öfteren, ob das Pflegegeld versteuert werden muss. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Pflegegeld: So viel Geld steht Betroffenen zu

Das Pflegegeld, das jemand erhält, variiert je nach Pflegegrad und der Art der Pflege. Berechtigt sind Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden. Wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen die häusliche Pflege übernehmen, steht Pflegebedürftigen gemäß dem Bundesgesundheitsministerium das volle Pflegegeld zu. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Pflege von professionellen Kräften durchgeführt wird.

Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurden zum 1. Januar 2024 verschiedene Leistungen der Pflegekasse verbessert, darunter auch das Pflegegeld. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben Pflegebedürftige seitdem Anspruch auf höhere finanzielle Unterstützung. Diese sehen dabei wie folgt aus:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Hinweis: Angehörige haben die Möglichkeit, die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst zu teilen. Dadurch erhält die pflegebedürftige Person anteiliges Pflegegeld und zusätzlich ambulante Pflegesachleistungen.

Muss das Pflegegeld versteuert werden?

In Deutschland müssen grundsätzlich alle Einnahmen versteuert werden. Das Pflegegeld bildet jedoch eine Ausnahme, da es als Sozialleistung gilt und somit steuerfrei ist. Auch wenn pflegende Angehörige das Geld erhalten, sind sie ebenfalls von der Steuer befreit. Zu den Angehörigen zählen neben Partner:innen, Geschwistern, Eltern und Kindern auch Nichten, Neffen, Tanten, Onkel, Schwägerinnen, Schwager sowie Pflegeeltern und -kinder.

Auch Personen, die keine direkte Verwandtschaft zum Pflegebedürftigen haben, können das Pflegegeld steuerfrei erhalten, wenn sie eine enge Beziehung zu ihm oder ihr pflegen und sich verpflichtet fühlen, sich um ihn oder sie zu kümmern. Es ist jedoch ratsam, sich diesbezüglich eine Bestätigung vom Finanzamt einzuholen, um sicherzustellen, dass man das Geld nicht versteuern muss.

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Wann das Geld versteuert werden muss

Alle anderen müssen Personen, einschließlich Privatpersonen ohne familiäre oder freundschaftliche Beziehung zum Pflegebedürftigen sowie professionelle Pflegekräfte mit einem Vertragsverhältnis, müssen das Pflegegeld in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.