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Versehentlich mit Falschgeld bezahlt: Kann man dafür bestraft werden?

Du hast versehentlich mit Falschgeld bezahlt? Dann lies hier, welche Strafen dir drohen können & wie du jetzt fortfährst.

Frau Falschgeld
© IMAGO/Westend61

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Zwar sind moderne Geldscheine mittlerweile so gut wie fälschungssicher, allerdings hört man immer mal wieder, dass doch Falschgeld im Umlauf ist. Doch was passiert eigentlich, wenn man unbewusst mit diesen gefälschten Geldscheinen zahlt? Kann man dafür bestraft werden und wird das Geld einem erstattet? In diesem Artikel verraten wir es dir.

So erkennst du Falschgeld

Seitdem es die zweite Serie der Euro-Banknoten gibt, ist es noch schwerer geworden, die Geldscheine zu fälschen. Ganz sicher kann man sich jedoch nie sein. Wenn du also den Verdacht hast, gerade Falschgeld erhalten zu haben, so kannst du es zunächst selbst prüfen.

Die Europäische Zentralbank empfiehlt dafür die Taktik „Fühlen – Sehen – Kippen“. Konkret bedeutet das, dass man auf echten Geldscheinen ein spezielles Oberflächenrelief ertasten kann. Zusätzlich kann man auch das Wasserzeichen sehen und wenn man den Geldschein ein wenig bewegt, sollte man auch das Hologramm erkennen können.

Wenn diese Merkmale fehlen oder du aus anderen Gründen die Vermutung hast, dass es sich bei dem Schein um Falschgeld handeln könnte, so solltest du zunächst zu einer Bank gehen und das abklären lassen.

Das passiert, wenn du mit Falschgeld bezahlst

Wenn du den Verdacht hast, dass dir Falschgeld untergekommen ist oder du bereits die Bestätigung der Bank dafür hast, so solltest du keinesfalls damit zahlen. Denn wer wissentlich mit Falschgeld zahlt, kann dafür bestraft werden.

Doch was passiert jetzt, wenn du nicht merkst, dass du mit einem falschen Schein gezahlt hast? Grundsätzlich kann man dich dafür nicht bestrafen, solange die zuständige Behörde nicht nachweisen kann, dass du absichtlich damit gezahlt hast.

Frau Geld
Falschgeld ist nicht immer so leicht zu identifizieren. Foto: IMAGO/Westend61

Allerdings erhältst du auch in den meisten Fällen keine Erstattung für falsche Scheine. Denn der Schein müsste von der Person erstattet werden, die die Scheine auch in den Umlauf gebracht hat. Und das geht eben erst, wenn die Person auch tatsächlich gefasst wurde und du nachweisen kannst, dass der Schein, der in deinem Besitz war, auch von der beschuldigten Person stammt.

Fazit: Nicht immer handelt es sich um Falschgeld

Doch nicht immer sind Geldscheine, die sich zunächst verdächtig anfühlen oder suspekt aussehen, auch tatsächlich Falschgeld. Denn auch in der Geldbranche passieren mal Fehldrucke oder andere Herstellungsfehler. Gerade bei 20-Euro-Scheinen ist das keine Seltenheit.

Bevor du also bei der Polizei Alarm schlägst, macht es erstmal Sinn, zu einer Bank zu gehen, dort seinen Verdacht zu äußern und den Schein zunächst einmal von einem Experten beziehungsweise einer Expertin prüfen zu lassen. So gehst du auf Nummer sicher und riskierst nicht, dass du versehentlich Falschgeld ausgibst.