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Laubrente: Wann du Geld für das Laub vom Nachbarn bekommst

Nun liegen fast alle Blätter der Bäume auf dem Boden. Doch was ist mit denen vom Baum des Nachbars. Muss man diese auf dem eigenen Grundstück einfach so hinnehmen? Wann du Anspruch auf Laubrente hast.

Eine Frau fegt Laub zusammen.
© maxbelchenko - stock.adobe.com

Laub fegen: Muss ich die Blätter auf dem Gehweg beseitigen?

Die bunten Blätter gehören im Herbst einfach dazu. Doch bei Nässe kann Laub auf den Gehwegen gefährlich werden. Wer ist also verpflichtet, die Wege zu räumen?

Die bunten Blätter im Herbst sind schön anzusehen. Zum Ärgernis werden sie allerdings, wenn sie aus Nachbars Garten in Unmengen aufs eigene Grundstück fallen. Doch was viele nicht wissen: Die Blättermassen muss man nicht einfach so hinnehmen. Denn in manchen Fällen hat man Anspruch auf die sogenannte Laubrente. Wann das genau der Fall ist und was sich hinter der Laubrente verbirgt, erfährst du hier.

Laubrente: Was ist das eigentlich?

Die Laubrente ist ein jährlicher Geldbetrag, den du unter bestimmten Bedingungen erhalten kannst, wenn herabfallendes Laub von Nachbargrundstücken dein eigenes Grundstück stark beeinträchtigt. Dabei ist der/die Besitzer:in deren/dessen Laub auf das Nachbargrundstück fällt für die Zahlung der Laubrente verantwortlich. Die rechtliche Grundlage für die Laubrente findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt im § 906 Absatz 2.

Wann hat man Anspruch auf die Entschädigung?

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jedes herabfallende Blatt sofort Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung begründet. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Laubrente sind wie folgt:

  1. Starke Beeinträchtigung der Nutzbarkeit deines Grundstücks: Um Anspruch auf Laubrente zu haben, muss das herabfallende Laub die Nutzbarkeit deines Grundstücks erheblich beeinträchtigen. Ein paar Blätter auf dem Rasen werden normalerweise nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen.
  2. Verschmutzung über das ortsübliche Maß hinaus: Das herabfallende Laub muss eine Verschmutzung verursachen, die über das übliche Maß in der Region hinausgeht. Dies bedeutet, dass die Verschmutzung durch das Laub so erheblich sein muss, dass sie nicht mehr akzeptabel ist.
  3. Unzumutbar hoher Aufwand für die Beseitigung des Laubs: Die Beseitigung des herabfallenden Laubs sollte einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, der in keinem angemessenen Verhältnis zur normalen Pflege deines eigenen Grundstücks steht.

Hinweis: Auch Laub von städtischen oder kommunalen Grundstücken kann als Grund für die Gewährung einer Laubrente dienen.

Wie hoch fällt die Laubrente aus?

Bei der Laubrente gibt es weder ein Formular zur Beantragung noch eine gesetzlich festgelegte Satzung. Jeder Antrag wird einzeln geprüft, und die Kosten für die Laubentfernung werden nach dem konkreten Fall festgelegt. Dabei gilt: Je mehr Laub auf dem eigenen Grundstück anfällt, desto höher fällt die Laubrente aus. Wenn du das Laub auf eigene Kosten entfernst, werden bei der Berechnung der Höhe in der Regel die dafür benötigten Arbeitsstunden herangezogen. Dabei kann eine Arbeitsstunde laut Expert:innen mit rund 15 bis 18 Euro berechnet werden.

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Wie erhält man die Entschädigung?

Wie bereits erwähnt, existiert für die Beantragung der Laubrente kein standardisiertes Formular. Wer Anspruch darauf hat, ist eine Einzelfallentscheidung, die vor Gericht getroffen werden muss. Du musst also den juristischen Weg einschlagen, wenn du eine Laubrente einfordern möchtest. Allerdings ist der Ausgang ungewiss, denn es gibt unterschiedliche Auslegungen der Gesetzeslage.

Ob in deinem speziellen Fall ein Antrag auf Laubrente Erfolg haben könnte, solltest du daher direkt mit einem Anwalt oder einer Anwältin besprechen. Im Zweifelsfall ist es möglicherweise sinnvoller, eine außergerichtliche Einigung mit deinem Nachbarn oder deiner Nachbarin anzustreben.

Quellen: advocard.de, Das Haus und finanzen.net