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Haben auch Rentner Anspruch auf Bürgergeld?

Wer im Alter eine Mini-Rente bekommt, hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf Grundrente. Doch gilt dieser Anspruch auch für das Bürgergeld? Wir klären auf.

Zwei Frauen schauen sich ein Dokument an.
© Getty Images/shapecharge

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Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann unter bestimmten Umständen das Bürgergeld helfen. Diese staatliche Sozialleistung ist darauf ausgerichtet, das Existenzminimum zu sichern. Doch können auch Rentner:innen Bürgergeld in Anspruch nehmen? Welche Regelungen für Ruheständler:innen gelten, erfährst du hier.

Haben Rentner:innen Anspruch auf Bürgergeld?

Pauschal kann man die Frage leider nicht beantworten. Ob Rentner:innen Anspruch auf Bürgergeld haben, hängt in erster Linie nämlich von der Art ihrer Rente ab. So besteht zum Beispiel kein Anspruch auf Bürgergeld, wenn Betroffene eine reguläre gesetzliche Altersrente beziehen (gemäß § 7 Sozialgesetzbuch II (SGB II)), heißt es in dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.

Doch damit nicht genug. Auch wenn du eine vollständige Erwerbsminderungsrente erhältst, hast du keinen Anspruch auf Bürgergeld. Dies liegt daran, dass eine der Voraussetzungen für den Bürgergeldanspruch deine Erwerbsfähigkeit ist, heißt es laut der Allgäuer Zeitung. Bei einer vollständigen Erwerbsminderung besteht entweder keine Erwerbsfähigkeit mehr oder sie ist stark eingeschränkt.

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Diese Rentner:innen haben Anspruch auf Bürgergeld

Die gute Nachricht: Es gibt auch Rentner:innen die Anspruch auf Bürgergeld haben. Dazu gehören beispielsweise Personen, die die Hinterbliebenenrente wie die Witwenrente oder Waisenrente erhalten. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung schließt nicht automatisch den Anspruch auf Bürgergeld aus. Allerdings gibt es eine Bedingung: Du musst in der Lage sein, täglich mehr als drei Stunden zu arbeiten.

Unter dieser Voraussetzung lassen sich Bürgergeld und Rente kombinieren

Eine Kombination von Bürgergeld und Rente ist möglich, insbesondere wenn Sie eine Grundrente gemäß dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. In diesem Fall wird die Grundrente nicht als Einkommen angerechnet, wodurch das Bürgergeld nicht gekürzt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, Bürgergeld zu erhalten, wenn Sie eine Rente gemäß dem Bundesentschädigungsgesetz beziehen.