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Diese Partei möchte Jobverweigerern das Bürgergeld um 30 Prozent kürzen

Die Diskussion über die Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld hält an. Diese Partei möchte Jobverweigerern das Bürgergeld nun um 30 Prozent kürzen.

Neben dem Logo der Bundesagentur für Arbeit liegen Geldscheine.
© IMAGO/IlluPics

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Personen, die Bürgergeld beziehen, sind verpflichtet, bestimmten Vorgaben der Jobcenter nachzukommen. Das Missachten dieser Verpflichtungen kann dabei zu Sanktionen führen. Doch die bisherigen Sanktion-Regelungen scheinen einer Partei nicht auszureichen. Sie fordert nun eine deutliche Verschärfung. Was sie genau fordert, erfährst du hier.

FDP möchte Jobverweigerern das Bürgergeld um 30 Prozent kürzen

Die FDP drängt auf härtere Sanktionen gegen Jobverweigerer und legt ein Beschlusspapier zur Verschärfung des Bürgergeldes vor, wie die Bild-Zeitung berichtet. In dem Papier heißt es: „Wer seinen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld nicht nachkommt und beispielsweise zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund ablehnt, sollte mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen.“

Bisher konnte das Jobcenter Bürgergeldempfängern bei der ersten Pflichtverletzung maximal 10 Prozent der Leistungen für einen Monat streichen. Danach erfolgte zunächst eine 20-Prozent-Kürzung, bevor die Leistungen zeitweise um bis zu 30 Prozent gekürzt werden konnten.

„Verfassungsrechtliche Spielraum für verschärfte Sanktionen“ müssen genutzt werden

Die FDP ist mit den bisherigen Regelungen jedoch nicht zufrieden und drängt darauf, den „verfassungsrechtlichen Spielraum für verschärfte Sanktionen“ voll auszuschöpfen. Diese könnten bis zur vollständigen Streichung von Leistungen gehen. Diese Vorschläge sollen nun diskutiert und auf dem Parteitag an diesem Wochenende vorgestellt werden. 

Doch ob härtere Sanktionen überhaupt notwendig sind, ist fraglich. Denn die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass nur gegen sehr wenige Leistungsbezieher:innen Sanktionen erhoben wurden. 

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