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Bürgergeld: Welche Schulden das Jobcenter übernehmen muss

Wegen des niedrigen Regelsatzes haben Bürgergeld-Empfänger:innen oftmals nicht die Möglichkeit, Schulden zu tilgen. In welchen Fällen das Jobcenter verschuldeten Personen hilft, erfährst du hier.

Eine Frau schaut sehr besorgt aus. Sie hält einen Brief in der Hand.
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Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Für Bürgergeld-Beziehende reicht der Regelsatz meist gerade so zum Leben aus. Wer verschuldet ist, hat somit keine Möglichkeit, diese zu reduzieren. Insbesondere bei Miet- oder Stromschulden kann dies allerdings zu einem echten Problem werden. Denn wenn die Miete bzw. die Stromrechnung über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt wird, kann das dazu führen, dass man aus der Wohnung fliegt oder einem der Strom abgestellt wird. Doch was kann in einer derartigen Situation machen? Übernimmt das Jobcenter etwa die Schulden? Hier erfährst du es.

Bürgergeld: Diese Schulden übernimmt das Jobcenter

Viele Menschen, die Sozialleistungen beziehen, kommen mit den festgelegten Leistungen nicht über die Runden. In einigen Fällen haben sie bereits Schulden, bevor sie überhaupt Leistungen wie das Bürgergeld beziehen. Doch was ist, wenn sich beispielsweise Mietschulden angehäuft haben? Was sind geeignete Maßnahmen in einer solchen Situation? Liegt es in der Verantwortung des Jobcenters, rückständige Mietzahlungen zu übernehmen, wenn Obdachlosigkeit droht?

Gemäß den Angaben des Vereins Bürgergeld hat das Bundessozialgericht in einem Urteil von 2022 festgelegt, dass das Jobcenter dazu verpflichtet ist, Mietschulden in Form eines Darlehens zu übernehmen. Dies ergab sich aus einer Klage einer Frau, die damals Bürgergeld (ehemals Hartz IV) bezog und deren Antrag auf ein Darlehen zur Begleichung ihrer Mietschulden vom Jobcenter abgelehnt wurde.

Laut dem Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 ist es nicht erforderlich, dass eine unmittelbare Gefahr der Wohnungslosigkeit besteht, damit das Jobcenter ein Darlehen gewährt. Zudem entschied das Gericht, dass kein förmlicher Antrag auf Darlehensgewährung erforderlich ist. Es genügt, dass der/die Bürgergeld-Bezieher:in das Jobcenter über die drohende Kündigung seiner Wohnung informiert, um das Darlehen zu erhalten.

Jobcenter hilft auch bei Strom- und Heizkostenschulden aus

Falls Bürgergeld-Bezieher:innen aufgrund von Zahlungsrückständen von einer Energieabschaltung bedroht sind, kann das Jobcenter unter spezifischen Umständen einschreiten und die Schulden übernehmen. Die Gewährung des Strom-Darlehens ist jedoch an das Vorhandensein eines Härtefalls gebunden.

Zusätzlich muss der Energieversorger die direkte Ratenzahlung durch den/die Bürgergeld-Bezieher:in abgelehnt haben. Dennoch gewährt das Jobcenter das Darlehen nur, wenn die Schulden nicht aufgrund offensichtlich verschwenderischen Gebrauchs entstanden sind.

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