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Bürgergeld: Wann das Jobcenter das 49-Euro-Ticket bezahlt

Wer Bürgergeld bezieht, fragt sich, ob das Jobcenter auch das 49-Euro-Ticket bezahlt. Wann das der Fall ist, erfährst du hier.

Ein 49-Euro-Ticket und ein 50-Euro-Schein.
© Andre Engelhardt - stock.adobe.com

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Mit dem 49-Euro-Ticket kann man besonders günstig durch Deutschland fahren. Doch für Bürgergeld-Empfänger:innen sind 49 Euro ganz schön viel Geld. Eben aus diesem Grund können sich viele das Ticket trotz des günstigen Preises nicht leisten. Daher erscheint es kaum verwunderlich, dass Betroffene sich fragen, ob das Jobcenter die Kosten für das Deutschlandticket übernimmt. Wann man das 49-Euro-Ticket als Bürgergeld-Empfänger:in bezahlt bekommt, erfährst du hier.

Bürgergeld deckt das 49-Euro-Ticket nicht ab

Im Vergleich zu den regulären Tarifen des Öffentlichen Nahverkehrs, die in der Regel nur für ein einzelnes Bundesland oder einen bestimmten Verkehrsverbund gelten, erscheint der Preis für das Deutschlandticket als besonders erschwinglich.

Doch für Bürgergeld-Empfänger:innen ist das 49-Euro-Ticket nur schwer bezahlbar. Denn der Bürgergeld-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene, die den öffentlichen Verkehr nutzen möchten, beträgt lediglich 45,02 Euro pro Monat. Die restlichen 3,98 Euro müssen Betroffene an anderen Stellen einsparen.

Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten ist dies eine echte Herausforderung. Bürgergeldempfänger:innen in anderen Regelbedarfsstufen haben noch weniger Geld für zur Verkehr & Mobilität zur Verfügung.

Bürgergeld: Gibt das Jobcenter einen Zuschuss

Wer nun denkt, dass das Jobcenter in diesem Fall die Kosten für das 49-Euro-Ticket übernimmt, denn müssen wir erst einmal enttäuschen. Denn Sprecher der Bundesagentur für Arbeit betont, dass es ein zusätzlicher Zuschuss für Verkehr oder Mobilität nicht vorgesehen ist.

Doch wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Denn gemäß den Angaben des Bürgergeldvereins besteht nur in „speziellen, untypischen Situationen“ ein Anspruch auf den Mehrbedarf, also zusätzliches Geld. Dieser Anspruch gilt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Es entstehen regelmäßige Fahrtkosten, die unvermeidbar sind. Das könnte beispielsweise regelmäßige, notwendige Arztbesuche oder eine Substitutionstherapie sein.
  • Diese spezifische Fahrtkostenanforderung besteht entweder länger als drei Monate oder ist dauerhaft vorhanden.

Der Verein formuliert es so: „Wenn jemand regelmäßig Fahrtkosten hat, die über das Normale hinausgehen, gleicht das Jobcenter die Differenz zwischen dem Mobilitätsanteil des Bürgergeld-Regelsatzes und den Kosten des Deutschlandtickets aus.“

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Bei Aus- oder Weiterbildung werden die Fahrtkosten übernommen

Darüber hinaus erklärt der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit: „Sollte ein Empfänger oder eine Empfängerin von Bürgergeld an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen, deckt das Jobcenter die anfallenden Fahrtkosten ab.“ Er verwies auf Paragraph 3 des Gesetzes, der besagt, dass „die Fahrtkosten in Höhe des Betrags erstattet werden, der für die Nutzung des am besten geeigneten öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse anfällt.“