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Bürgergeld und Miete: So viel übernimmt das Jobcenter

Personen, die Bürgergeld beziehen, bekommen vom Jobcenter in der Regel auf die Miete bezahlt. Doch wie hoch darf diese ausfallen?

Wohnhäuser in Berlin.
© IMAGO/Zoonar

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Wer Bürgergeld bezieht, bekommt monatlich nicht nur das Geld aufs Konto überwiesen. Das Jobcenter kommt in vielen Fällen auch für andere Kosten wie zum Beispiel die Miete. Doch wie hoch darf diese eigentlich ausfallen, damit diese vom Jobcenter immer noch bezahlt wird? Hier erfährst du es.

Bürgergeld: Wie hoch darf die Miete sein?

Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Denn jedes Jobcenter entscheidet selbst, ob die Miete eines Bürgergeldbeziehenden als angemessen erachtet oder nicht. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass in Großstädten höhere Mietkosten als angemessen betrachtet werden im Vergleich zu kleineren Städten oder ländlichen Regionen.

Beispielsweise akzeptiert das Jobcenter in Berlin-Mitte Kaltmietkosten für eine Ein-Personen-Wohnung von bis zu 426 Euro, während in Stuttgart sogar Beträge von bis zu 566 Euro akzeptiert werden.

Bei Unsicherheit Jobcenter kontaktieren

Wer sich nicht sicher ist, ob die Miete angemessen ist, sollte sich am besten direkt an das örtliche Jobcenter wenden. Denn dieses führt bei Unklarheiten eine Einzelfallprüfung durch und teilt danach mit, ob die Mietkosten angemessen sind und übernommen werden, oder ob es erforderlich ist, die Ausgaben zu reduzieren. Diese kann man laut der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise dadurch minimieren, indem man in eine kostengünstigere Wohnung umzieht oder ein Zimmer untervermietet.

Bürgergeld und Mietkosten: Die Richtlinien des Jobcenters

Obwohl Jobcenter eigenständig darüber entscheiden, was sie als angemessene Mietkosten betrachten, gibt es dennoch einige vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgegebene Richtlinien. Für Einzelpersonen wird ein Wohnraum von 45 bis 50 Quadratmetern als angemessen betrachtet. Bei zwei Personen gelten 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume als angemessen, bei drei Personen etwa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, und bei vier Personen etwa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume.

Zusätzlich wird empfohlen, für jedes weitere Familienmitglied etwa 15 Quadratmeter oder einen weiteren Wohnraum hinzuzufügen. Bürgergeld-Bezieher können sich an diesen Richtlinien orientieren. Doch aufgepasst! In einigen Kommunen werden jedoch Höchstmieten oder Quadratmeterpreise als Kriterium für die Angemessenheit verwendet, anstatt die Wohnfläche.

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