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Bürgergeld: Übernimmt das Jobcenter die Kosten für Haustiere?

Viele Bürgergeld-Beziehende halten ein Haustier. Die Kosten für dieses können je nach Tier ganz schön zu Buche schlagen? Doch greift das Jobcenter bei den Kosten für Hund, Katze und Co. Betroffenen unter die Arme? Die Antwort gibt es hier.

Ein Hund liegt auf dem Schoß seiner Besitzerin und wird gestreichelt.
© Getty Images/Westend61

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Die Deutschen schätzen das Leben mit tierischen Mitbewohnern. Ein Umstand, der sich auch im Jahr 2022 wieder einmal bestätigt hat. So lebten im vergangenen Jahr sage und schreibe 34,4 Millionen Katzen, Hunde, Kleinsäuger und Vögel in Deutschlands Haushalten. Doch die Anschaffung bzw. Haltung eines Haustieres kann ganz schön teuer sein. Wer im Monat nicht viel Geld zur Verfügung hat, für den kann ein Hund, eine Katze oder auch ein Nager in finanzieller Hinsicht zur Herausforderung werden. Doch übernimmt das Jobcenter bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Haustiere? Ein Gericht hat hierzu nun ein brisantes Urteil gefällt. 

Bekommen Bürgergeld-Empfänger*innen Geld für ihre Haustiere?

Bürgergeldbeziehende haben im Monat nicht viel Geld, um über die Runden zu kommen. Wer ein Haustier zu Hause hat oder überlegt, sich eines anzuschaffen, stellt sich daher die berechtigte Frage, ob das Jobcenter in diesem Fall die Kosten fürs Haustier übernimmt. Bisher gab es auf diese Frage keine adäquate Antwort – bis jetzt. Denn ein Gericht hat hierzu nun ein Urteil gefällt.

Der Hintergrund: Vor dem Landessozialgericht in Baden-Württemberg hat ein Bürgergeld-Empfänger Klage eingereicht und eine lebenslange finanzielle Unterstützung vom Jobcenter für die Beschaffung und Betreuung seines Hundes gefordert. Der Mann aus dem Rems-Murr-Kreis begründete seine Klage damit an, dass er einen „Begleithund als soziale Unterstützung während und vor allem nach der Corona-Pandemie“ benötigt. Laut der Mitteilung des Landessozialgerichts argumentierte er, dass der Hund dazu dienen würde, die schwerwiegenden Auswirkungen der sozialen und finanziellen Isolation auszugleichen, Tagesstrukturen zu etablieren und kontinuierliche soziale Kontakte sowie Teilhabe sowohl innerhalb als auch außerhalb seines Wohnbereichs sicherzustellen.

Aus diesem Grund verlangte er eine einmalige Zahlung von 2000 Euro für den Kauf des Hundes sowie eine monatliche Gebühr von 200 Euro, um die Versorgung des Hundes sicherzustellen. Jedoch wurde diese Forderung vom Mann, der seit 2005 Arbeitslosengeld II bezog, bereits zuvor vom Sozialgericht Stuttgart abgelehnt.

Gerichtsurteil: Jobcenter muss die Kosten für Haustiere nicht bezahlen

Der Wunsch des Angeklagten wurde vom Landessozialgericht Baden-Württemberg nun abgelehnt. Die Richter bestätigten, dass ein Hund als emotionaler Beistand in der Familie dienen könne und sozialen Nutzen bringe. Dennoch erklärten sie, dass die Kosten für die Hundehaltung nicht als Teil des Existenzminimums angesehen werden können.

Personen, die Haustiere besitzen und Bürgergeld beziehen, müssen die laufenden Ausgaben für ihre Hunde, Katzen oder andere Tiere aus dem regulären Bezugsbetrag zu decken, berichtet die Webseite buerger-geld.org. Konkret bedeutet dies: Es besteht keine Möglichkeit, einen zusätzlichen Bedarf für die Versorgung der Haustiere beim Jobcenter anzumelden, selbst dann nicht, wenn das Tier bereits im Haushalt war, bevor die finanzielle Notlage begann. Denn das Bürgergeld-Gesetz berücksichtigt ausschließlich Unterstützungen für Menschen und schließt jegliche Unterstützung für Tiere, auch indirekt, aus.

Quellen: buerger-geld.org, gegen-hartz.de und Münchner Merkur