Veröffentlicht inGeld

Aufgepasst: Warum du jetzt deinen Gaszähler ablesen solltest 

Ab April wird der Gaspreis aufgrund des Auslaufens der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer wieder steigen. Warum du jetzt dringend den Zählerstand ablesen solltest, erfährst du hier.

Die Vorderansicht eines Gaszählers.
© IMAGO/Christian Ohde

Tipps & Tricks beim Gas sparen // IMTEST

Um Ihren Gasverbrauch zu senken, helfen diese Tipps.

Ab April müssen Verbraucherinnen und Verbraucher wieder mit steigenden Gaspreisen rechnen, da die befristete Senkung der Mehrwertsteuer, die seit Beginn des Ukraine-Krieges galt, Ende März ausgelaufen ist. Für Haushalte könnte dies eine Mehrbelastung von Hunderten Euro bedeuten. Um teuren Überraschungen vorzubeugen, raten Energieexperte:innen dringend dazu, den Gaszählerstand abzulesen

Darum solltest du jetzt noch schnell den Gaszählerstand ablesen

Zum Beginn des Monats April wurde die Steuerentlastung, die von der Ampel-Koalition während der Energiekrise beschlossen wurde, aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass seit dem 1. April die Mehrwertsteuer für Gaskunden in Deutschland von 7 auf 19 Prozent angehoben wurde. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies ganz schön teuer werden. Denn laut Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox, wird der Gaspreis wegen des vollen Mehrwertsteuersatzes um 11 Prozent steigen.

Doch keine Sorge. Obwohl die Gaspreise ab April deutlich steigen, betont Energieexperte Lundquist Neubauer von Verivox gegenüber der Frankfurter Rundschau von IPPEN.MEDIA, dass dennoch Einsparungen möglich sind. „Wer es noch nicht getan hat, sollte unbedingt noch in dieser Woche den aktuellen Gaszählerstand ablesen – und den Zählerstand dem Gasversorger mitteilen, entweder online oder auf dem klassischen Weg via Mail oder Telefon“, erklärt Neubauer.

Du magst unsere Themen? Folge wmn.de auf Social-Media.

Dadurch wird sichergestellt, dass der Verbrauch weiterhin zum bisherigen, steuerbegünstigten Preis abgerechnet wird. Falls der Zählerstand nicht gemeldet wird, behält sich der Versorger das Recht vor, den Verbrauch zu schätzen, was zu einer deutlich höheren Abrechnung führen kann.

Ablesung des Zählerstands erfolgt normalerweise einmal pro Jahr

Normalerweise liest der Energieversorger den Zählerstand einmal im Jahr ab oder der Verbraucher:innen übermittelt ihn selbst. Basierend darauf wird der tatsächliche Verbrauch berechnet und die Jahresabrechnung erstellt.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät jedoch in diesem Jahr dazu, den Zählerstand idealerweise im April abzulesen und an den Energieversorger zu übermitteln. So wird sichergestellt, dass die Abrechnung korrekt erfolgt und mögliche Fehler vermieden werden.