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3 Dinge, die dein Chef tun muss, doch er will nicht, dass du es weißt

Dein Chef hat auch seine Verpflichtungen. Hier sind 3 Dinge, die dein Chef tun muss und nicht möchte, dass du davon weißt.

Frau Chef Selbstbewusst
Was möchte die junge Generation? Chef:in sein anscheinend nicht mehr. Foto: IMAGO/Westend61

Als Führungskraft übernimmt man nicht nur viel Verantwortung, man muss sich auch einigen Verpflichtungen stellen, von denen man selbst nicht unbedingt profitiert beziehungsweise aus denen sogar Nachteile für einen selbst hervorgehen. Es gibt einige Dinge, die dein:e Chef:in tun muss, obwohl er/ sie gar nicht möchte, dass du als Arbeitnehmer:in davon weißt. Welche Dinge das sind, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Diese 3 Dinge muss dein:e Chef:in tun, obwohl er/ sie das nicht will

Als Chef oder Chefin hat man viele Privilegien. Doch es gibt auch einige Dinge, die man nicht so gerne hat, da sie die eigene Position negativ beeinflussen können. Aus diesem Grund wollen viele Führungskräfte nicht, dass ihre Mitarbeiter:innen über bestimmte Dinge Bescheid wissen. Damit ist jetzt aber Schluss. Denn wir zeigen dir hier drei Dinge, die dein:e Chef:in tun muss, obwohl er/ sie nicht möchte, dass du davon weißt:

Frau Betriebsrat Meeting
Den Betriebsrat darfst du sogar während der Arbeitszeit aufsuchen. Foto: IMAGO/Westend61

1. Einen Betriebsrat zulassen

Arbeitgeber:innen müssen die Gründung und Wahl eines Betriebsrates zulassen, denn ein Betriebsrat zählt zu den Grundrechten der Arbeitnehmer:innen. Doch nicht nur das. Dein:e Chef:in muss theoretisch sogar zulassen, dass du deinen Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verlässt, um den Betriebsrat aufzusuchen. Das muss natürlich aus gutem Grund geschehen und du solltest es nachweisen können.

2. Urlaub genehmigen

Urlaub muss in den meisten Fällen erst von einem/ einer Vorgesetzten genehmigt werden. Zwar bedarf die Urlaubsplanung immer einer intensiven innerbetrieblichen Absprache, dennoch kann dein:e Chef:in deinen Urlaubsantrag nicht einfach ohne Weiteres ablehnen.

Das funktioniert nur mit einem dringenden betrieblichen Grund. Wenn beispielsweise ein:e Kolleg:in spontan erkrankt, darf dein:e Arbeitgeber:in dir nicht direkt deinen Urlaub verwehren, sondern muss gegebenenfalls für Leiharbeiter:innen sorgen.

3. Überstunden bezahlen

Arbeitgeber:innen sind dazu angehalten, ihre Mitarbeiter:innen nur gemäß ihres Arbeitsvertrages einzusetzen. Wenn du also mal Überstunden machen musst, hat dein:e Chef:in – sofern vertraglich nicht anders geregelt – die Pflicht, diese Überstunden zu bezahlen oder dir die Möglichkeit geben, diese abzubauen.

Hinzu kommt, dass sich dein:e Arbeitgeber:in auch an die vereinbarten Arbeitszeiten halten muss. Das gilt sowohl für vorgeschriebene als auch für flexible Arbeitszeiten. Bei Letzteren ist es lediglich wichtig, dass du zuvor grob vereinbart hast, wann du arbeitest.

Fazit: Ein:e gute:r Chef:in sollte nichts zu befürchten haben

Doch nicht alle Chef:innen wollen dir dieses Wissen vorenthalten. Wer seinen Job nämlich gut macht, sollte sich auch nicht davor fürchten müssen, einen Betriebsrat oder Urlaub zu genehmigen oder aber Überstunden zu bezahlen beziehungsweise sie überhaupt nicht erst aufkommen zu lassen.