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Weihnachtsgeld: Wann Bürgergeld-Empfänger die Sonderzahlung erhalten

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür. Doch erhalten Bürgergeld-Empfänger auch Weihnachtsgeld? Wir klären auf.

Freundinnen mit festlichen Hüten kommen an der Tür an und halten verpackte Geschenke in der Hand.
© Getty Images/Alina Rudya/Bell Collective

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Plätzchenduft liegt in der Luft, die Straßen erstrahlen im Lichterglanz – und plötzlich fällt einem ein: Weihnachten ist nicht nur das Fest der Liebe, sondern oft auch das Fest der Ausgaben. Viele Arbeitnehmer:innen freuen sich in dieser Zeit über Weihnachtsgeld. Doch wie sieht es für Menschen aus, die Bürgergeld beziehen? Erhalten sie ein Weihnachtsgeld als finanzielle Unterstützung? Wir klären auf.

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Bürgergeld: Kein Weihnachtsgeld vorgesehen 

So sehr man es auch gebrauchen könnte: Das Bürgergeld sieht kein Weihnachtsgeld vor. Weder das SGB II (für Bürgergeld) noch das SGB XII (für Sozialhilfe) enthalten eine Sonderzahlung für Weihnachten oder andere religiöse oder gesellschaftliche Feste, wie buergergeld.org berichtet.

Jobcenter betonen regelmäßig, dass es schlicht keine rechtliche Grundlage für saisonale Boni gebe. Auch Gleichbehandlungsgrundsätze spielen eine Rolle: Eine spezielle Festtagszahlung nur für Bürgergeld-Beziehende könnte rechtlich problematisch sein, so buergergeld.org. Somit bleibt es dabei: Vom Staat kommt zu Weihnachten kein Extra-Geld.

Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber: Das gilt für Aufstocker 

Anders sieht es aus, wenn Bürgergeld-Beziehende zusätzlich arbeiten. In diesem Fall können sogenannte Aufstocker*innen ganz normal Weihnachtsgeld über ihren Arbeitgeber erhalten – vorausgesetzt, es ist im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen, wie das Nachrichtenportal T-Online berichtet.

Allerdings hat dieser Bonus einen entscheidenden Haken: Einmalzahlungen werden als Einkommen gewertet und im Folgemonat auf das Bürgergeld angerechnet. Wer also im Dezember eine Sonderzahlung bekommt, hat im Januar weniger Anspruch auf Leistungen, so T-Online. Das Weihnachtsgeld bleibt somit kein reiner Vorteil.

Bürgergeld: Private Initiativen schaffen kleine Weihnachtsfreuden

Weil der Staat keine Zuschüsse bietet, engagieren sich immer mehr Vereine und Initiativen. Besonders bekannt ist der Verein Sanktionsfrei, der jedes Jahr zur Adventszeit Bonuszahlungen oder Gutscheine an Bürgergeld-Haushalte verschenkt. Diese Unterstützung stammt aus Spenden und kann, dank einer Ausnahmeregelung, meist anrechnungsfrei bleiben. Für viele Familien bedeutet das eine echte Entlastung im teuersten Monat des Jahres, auch wenn die Hilfen freiwillig und nicht garantiert sind.

50-Euro-Schein-Rolle
Vereine wie Sanktionsfrei unterstützen Bürgergeld-Haushalte in der Adventszeit mit anrechnungsfreien Spenden – eine willkommene Entlastung. Credit: Getty Images/Westend61

Mythos: Warum das Gerücht vom Weihnachtsgeld nicht stirbt

Jedes Jahr hält sich hartnäckig die Behauptung, Bürgergeld-Beziehende bekämen automatisch eine Weihnachtszahlung – oft ist von 150 Euro die Rede. Diese Aussage ist falsch, wird aber in sozialen Netzwerken immer wieder geteilt. Mehrere Faktenchecks und das Arbeitsministerium haben mehrfach klargestellt: Ein solcher Bonus ist nicht Teil des Bürgergeldsystems.

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Bürgergeld & Weihnachtsgeld: Hilfe ja– aber nicht vom Staat

Die Realität bleibt nüchtern: Eine offizielle Weihnachtsbeihilfe für Bürgergeld-Empfänger gibt es nicht. Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber hilft nur bedingt, weil es angerechnet wird. Und echte Entlastung bieten hauptsächlich spendenbasierte Aktionen, die punktuell dort unterstützen, wo das System keine Extra-Hilfen vorsieht. Für viele Bürgergeld-Beziehende bleibt Weihnachten damit finanziell angespannt – auch wenn kleine Lichtblicke die Festtage etwas heller machen können.