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Nebenkostenabrechnung: Übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung von Bürgergeld-Empfängern?

Bei vielen flattert aktuell die Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten. Bürgergeld-Enpfänger*innen fragen sich: Hilft das Jobcenter bei hohen Nachzahlungen aus?

Schöne Zimmerpflanze auf der Fensterbank und moderner Heizkörper zu Hause.
© Getty Images/Liudmila Chernetska

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Die stark gestiegenen Energiekosten haben in den letzten Jahren viele Haushalte enorm belastet. Für viele gleicht die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten einer bösen Überraschung. Besonders Menschen, die Bürgergeld beziehen, können sich eine hohe Nachzahlung oft nicht leisten. Doch übernimmt in diesem Fall das Jobcenter die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung? Die Antwort auf diese Frage geben wir dir in diesem Artikel.

Lesetipp: Darf der Vermieter die Nebenkosten einfach erhöhen?

Bürgergeld und Nebenkosten: Übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung?

Bürgergeld-Empfänger*innen können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung für ihre Nebenkosten erhalten. Laut buerger-geld.org gehören Miet-Nebenkosten zu den „Kosten der Unterkunft“ und werden deshalb teilweise vom Jobcenter übernommen – in einigen Fällen auch Nachzahlungen. Dabei ist es wichtig, dass der Verbrauch angemessen und sparsam ist, wie gegen-hartz.de betont. Außerdem muss der/die Antragsteller*in in der Wohnung leben, für die die Nebenkosten geltend gemacht werden. Und die Leistungen müssen im gleichen Jahr bezogen worden sein.

Welche Nebenkosten übernimmt das Jobcenter?

Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, übernimmt das Jobcenter einen Großteil der Nebenkosten – auch in der Nebenkostenabrechnung. Zu den Nebenkosten, die laut buerger-geld.org übernommen werden, zählen unter anderem:

  • Heizung und Warmwasser (warme Betriebskosten)
  • Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, insbesondere die Grundsteuer
  • Wasserversorgung mit Trinkwasser
  • Abwasserkosten
  • Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs
  • Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung außerhalb der Wohnung
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes
  • Kosten für den Hauswart
  • Gemeinschafts-Antennenanlage, Breitbandnetz oder gebäudeinterne Verteileranlage
  • Sonstige Betriebskosten, die auf alle im Wohnhaus wohnenden Parteien umgelegt werden

Wann gelten Nebenkosten nicht mehr angemessen?

Die Nebenkostenübernahme durch das Jobcenter ist laut der Bundesregierung an deren Angemessenheit geknüpft. Doch was bedeutet das? Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) legt das jeweils zuständige Jobcenter fest, welche Aufwendungen für die Nebenkosten angemessen sind. Sind die Unterkunftskosten unangemessen hoch, verweist das BAMS darauf, dass das Jobcenter Bürgergeld-Berechtigte dazu auffordert, die Kosten zu senken. Dafür räumt die Behörde den Betroffenen eine Frist von höchstens sechs Monaten ein.

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch: Seit Januar 2023 gilt für das erste Jahr, in dem Bürgergeld bezogen wird, eine sogenannte Karenzzeit. In diesem Zeitraum werden laut dem BAMS dann sozusagen auch unangemessene Nebenkosten übernommen.

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Heizkosten gelten nicht zu den Nebenkosten

Heizkosten sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Diese werden von Anfang an nur in „angemessenem Umfang“ übernommen. Das soll dem BAMS zufolge zum sparsamen Umgang mit Energie beitragen. Wie hoch angemessene Heizkosten sein dürfen, bestimmen die Kommunen.