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Beherbergungsverbot: Darf ich noch in die Heimat?

Seit gestern ist das neue Beherbergungsverbot verabschiedet wurden. Was heißt das für Familienbesuche, Herbsturlaub und Weihnachten? Wir klären auf.

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So kannst du trotz Beherbergugsverbot Urlaub machen. Foto: iStock/MarioGuti /

Am 7. Oktober haben viele Bundesländer entschieden, ein Beherbergungsverbot für Deutsche aus Risiko-Gebieten zu verhängen. Wer also aus einem Hotspot wie etwa Berlin Mitte kommt, darf in viele Bundesländer nicht mehr einreisen. So die Theorie. Aber was heißt das für Familientreffen und Weihnachten?

Beherbergungsverbot für Menschen aus Risiko-Gebieten

Gestern hatten die Länder in einer Schaltkonferenz neue Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus besprochen, denn die Zahlen schießen gerade wieder besorgniserregend in die Höhe. Das Ergebnis ist ein Beherbergungsverbot, aber nicht alle Bundesländer wollen mitmachen.

Um dich zuerst einmal zu beruhigen: Ein Beherbergungsverbot gilt nur für Hotels, Hostels, AirBnBs oder Gaststätten. Wer also von einem Corona-Hotspot in ein weniger betroffenes Bundesland fährt, muss damit rechnen, dort weder bewirtet noch im Hotel aufgenommen zu werden. Ein Corona-Hotspot hat mehr als 50 Neuinfektionen pro Tag auf 100.000 Einwohner gerechnet.

Nur wer einen negativen Corona-Test nachweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist, seit Datum und Uhrzeit der Feststellung, dürfe beherbergt werden.

Private Reisen sind also zulässig. Allerdings solltest du dir gut überlegen, ob du das deinen Freunden oder deiner Familie antun willst.

In welchen Ländern gilt das Beherbergungsverbot?

Nicht alle Bundesländer wollen ab sofort das Beherbergungsverbot einführen. Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen wollen abweichen von der Regelung.

  • Berlin will kein Beherbergungsverbot einführen und setzt auf Maßnahmen wie Sperrstunden. Außerdem soll Berlin als ein Gebiet gezählt werden, wodurch selbst Leute aus dem Hotspot Mitte oder Neukölln noch reisen dürfen, weil die Gesamtzahlen für Berlin unter dem Hotspot-Wert liegen.
  • Thüringen vertritt die Meinung, dass jeder beherbergt werden darf, der nicht unter Quarantäne steht.
  • Mecklenburg-Vorpommern bleibt bei seinen strengen Quarantäne-Regeln, dies sei genug.
  • Bremen ist gegen das Beherbergungsverbot.
  • Niedersachsen will den Beschluss prüfen.

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Urlaub auf Balkonien? Muss nicht sein.(Photo: Daria Shevtsova)

Was heißt das Beherbergungsverbot für dein Herb- oder Winterurlaub?

Bist du aus einem Hotspot, musst du 48 Stunden vor dem ersten Check-In ein negatives Corona-Test Ergebnis bekommen haben. Das ist leider nicht immer einfach, denn nicht überall gibt es Teststellen für Menschen ohne Symptome. Insbesondere derzeit, wo wieder mehr getestet wird. Zudem musst du die Testkosten selbst übernehmen, die zwischen 60 und 100 € liegen.

Deine Hotels sollten allesamt in Gebieten liegen, die kein Hotspot sind und du solltest im ersten Hotel mindestens 2 Tage bleiben. Behalte Rechnungen, um dann im nächsten Hotel nachzuweisen, dass du nicht aus deiner Heimat, sondern aus einer anderen Region angereist bist.

Eine weitere Maßnahme ist die Erweiterung der AHA-Regeln auf AHACL. Wir erklären die neuen Buchstaben. 

Auf dieser Website kannst du dein Corona-Risiko berechnen.