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Studieren und länger schuften: Dürfen Akademiker bald erst mit 69 in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter bleibt weiterhin ein viel diskutiertes Thema. Nun sorgt ein neuer Vorschlag für Furore.

Eine Studentin macht sich Notizen, während sie in der Bibliothek einen Computer benutzt.
© Getty Images/skynesher

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Die Generation der Babyboomer geht in den nächsten Jahren in Rente – mit weitreichenden Folgen. Denn im Jahr 2030 wird voraussichtlich ein Verhältnis von 40 Rentner:innen zu 100 Berufstätigen vorliegen. Ein Umstand, der die Rentenkasse vor erhebliche Herausforderungen stellt. Um die Rente zu sichern, gibt es immer wieder verschiedene Vorschläge. Dabei sorgt ein aktueller Vorschlag für ganz schön viel Aufsehen. Denn der Grünen-Politiker Danyal Bayan möchte die Rente mit 69 für Akademiker*innen einführen.

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Grünen-Politiker: Wer studiert, soll mit 69 in Rente gehen

Immer wieder wird darüber diskutiert, dass Renteneintrittsalter anzuheben. Bei dem aktuellen Vorschlag geraten nun Studierende in den Fokus. So fordert im Interview mit der Welt Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz, dass Studierende länger arbeiten sollen und damit erst später in die Rente eintreten.

Konkret schlägt Bayan vor, dass Bachelor-Absolvent*innen erst mit 68 in Rente gehen dürfen – Master-Absolvent*innen sogar erst mit 69. Diese Maßnahme soll seiner Meinung dabei helfen, das Rentensystem zukunftssicher zu machen, bevor es aus dem Gleichgewicht gerät.

Rentenbeginn nach Ausbildungsweg staffeln

Doch wie kommt der Grünen-Politiker auf die Idee, das Renteneintrittsalter an den Ausbildungsweg zu koppeln? Auf auch diese Frage hat er eine Antwort. So begründet er seien Vorschlag damit, dass Akademiker*innen in den meisten Fällen später ins Berufsleben starten und meist Berufe ausüben, die weniger körperlich belastend sind. 

Anders sei die Situation bei Menschen, die schon früh eine Ausbildung absolvieren: So sagt Bayaz gegenüber der Welt: „Wer mit 16 Jahren eine Ausbildung macht und dann einem körperlich anstrengenden Beruf nachgeht, für den ist arbeiten bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von bald 67 Jahren schon sehr lange“. Dabei sollen seiner Ansicht nach gerade Berufsgruppen wie Handwerker*innen, Pflegekräfte oder andere Beschäftigte mit körperlich fordernden Tätigkeiten von einer gestaffelten Rentenregelung profitieren.

So kann das Studium bei der Rente eingerechnet werden

Was vielen nicht bewusst ist: Man kann nicht nur Rentenpunkte durch Erwerbsarbeit sammeln, sondern auch auch Studienzeiten können für die Rente berücksichtigt werden. So erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online: „Zeiten eines Studiums können ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit für die Rente anerkannt werden.“ Doch aufgepasst. Ab dem 17. Lebensjahr ist die Anrechnung maximal acht Jahre lang.

„Allerdings kommen diese Zeiten nicht automatisch in (dein) Rentenkonto. Damit diese Zeiten angerechnet werden können, benötigt die Deutsche Rentenversicherung von (dir) Unterlagen, zum Beispiel in Form von Zeugnissen, Schul- und Immatrikulationsbescheinigungen“, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Falls du vergessen hast, dein Studium anrechnen zu lassen, keine Sorge. Die Deutsche Rentenversicherung informiert, dass Studienzeiten, die ab dem 16. Lebensjahr nicht angerechnet werden, bis zum 45. Lebensjahr freiwillig durch Nachzahlung von Beiträgen berücksichtigt werden können.

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