Union und SPD arbeiten derzeit an einem gemeinsamen Koalitionsvertrag. Zum jetzigen Zeitpunkt beinhaltet dieser einige Neuerungen, die vor allem die Arbeitswelt verstärkt betreffen. Was genau dadurch jetzt voraussichtlich auf Beschäftigte und Arbeitgeber:innen zukommt, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles über den „neuen Koalitionsvertrag“:
Diese 4 Dinge ändern sich für Arbeitgeber und Beschäftigte
Der Koalitionsvertrag von SPD und Union bringt einige Neuerungen mit sich, die Arbeitgeber:innen und Beschäftigte besonders zu spüren bekommen. Um welche Neuerungen es sich dabei handelt, liest du hier:
1. flexiblere Arbeitszeiten
Die Bundesregierung möchte die Arbeitszeiten reformieren. So soll beispielsweise eine Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Diese beträgt laut Koalitionsvertrag für tarifliche Regelungen mindestens 34 Stunden pro Woche, ansonsten liegt sie bei 40 Stunden pro Woche. Die Höchstarbeitszeit wird also nicht mehr pro Tag, sondern pro Woche erfasst.
Um Arbeit als Ganzes jedoch attraktiver zu machen und die Menschen zu entlohnen, die mehr als die Höchstarbeitszeit arbeiten, soll es jedoch zusätzlich noch steuerfreie Zuschläge für die geleistete Mehrarbeit geben. Und auch Teilzeitkräfte, die freiwillig ihre Stunden aufstocken, sollen dafür steuerlich entlohnt werden.
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2. frühere Altersvorsorge
Bereits in jungen Jahren sollen sich Menschen bereits mit der Altersvorsorge befassen. Um jungen Leuten eine Art Start-Hilfe zu bieten, möchte die künftige Bundesregierung zum 1. Januar 2026 die sogenannte Frühstart-Rente einführen. Dabei erhält jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr jeden Monat 10 Euro, die auf eine Art Vorsorgekonto eingezahlt werden. Die Betroffenen können anschließend noch selbst Geld auf dieses Konto einzahlen und somit selbst für ihr Alter vorsorgen.
Des Weiteren gilt: Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, darf bis zu 2.000€ im Monat steuerfrei dazuverdienen.

3. neue Grundsicherung statt Bürgergeld
Das bisherige Bürgergeld, wie wir es jetzt kennen, wird durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt. Diese Änderung soll wohl auch beinhalten, dass Arbeitssuchende, die Jobangebote vermehrt ablehnen, mit Sanktionen oder sogar mit dem kompletten Leistungsentzug rechnen müssen.
Darüber hinaus soll eine Bezahlkarte für sämtliche Sozialleistungen eingeführt werden, die dann deutschlandweit zum Einsatz kommt.
4. Work-und-Stay-Agentur
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, möchte die Bundesregierung die Work-and-Stay-Agentur einführen. Dabei handelt es sich laut Koalitionsvertrag um „eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte“.
Zudem sollen ausländische Abschlüsse bald schon innerhalb von acht Wochen anerkannt werden. Und auch Geflüchtete sollen schneller arbeiten dürfen, indem das Arbeitsverbot auf maximal drei Monate reduziert wird.