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Job-Angebot: In diesen Fällen dürfen Bürgergeld-Empfänger es ablehnen

Bürgergeld-Empfänger:innen können bei abgelehnten Job-Angeboten mit Leistungskürzungen rechnen. Wann eine Ablehnung ohne Sanktionen möglich ist, liest du hier.

Eine Frau läuft mit Unterlagen vor einem Gebäudekomplex.
© Getty Images/1MEDIA

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Das Bürgergeld ist immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen – vor allem, wenn es um sogenannte Jobverweigerer geht. Forderungen nach strengeren Sanktionen, etwa durch Leistungskürzungen, kommen unter anderem von Bundeskanzler Friedrich Merz. Doch wann dürfen Bürgergeld-Empfänger:innen ein Job-Angebot ablehnen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen? Hier erfährst du es.

Wann Bürgergeld-Empfänger:innen ein Job-Angebot ablehnen dürfen

Das Fachportal gegen-hartz.de weist darauf hin, dass Bürgergeld-Empfänger:innen grundsätzlich keinen Anspruch auf ihren Wunschberuf haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie jede angebotene Stelle annehmen müssen. Denn wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind, darf ein Job-Angebot abgelehnt werden:

  • Gesundheitliche Gründe: Job ist körperlich, seelisch oder geistig nicht machbar (z. B. PTSD, fehlende Qualifikation). Ärztlicher Nachweis nötig; Amtsarzt oder Arbeitsversuch möglich.
  • Betreuungspflichten: Job verhindert Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen. Nachweise nötig (z. B. kein Kita-Platz, unpassende Arbeitszeiten).
  • Individuelle Gründe: Persönliche Hinderungsgründe möglich, aber gut begründet und idealerweise mit juristischer Unterstützung.
  • Bildung und Freiwilligendienst: Laufende Ausbildung, Schule oder Jugendfreiwilligendienst machen Job unzumutbar.
  • Dumpinglöhne: Job mit sittenwidrig niedrigem Lohn kann abgelehnt werden.
  • Rechtswidrige Arbeit: Job verstößt gegen Gesetze oder nötigt zu Straftaten – unzumutbar.
  • Körperliche Selbstbestimmung: Kein Zwang zu sexuellen Dienstleistungen, medizinischen Versuchen oder Organspenden.

Bürgergeld: Es gibt weniger Totalverweigerer als gedacht

Über die Anzahl der Totalverweigerer wird immer wieder diskutiert. So sprach CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann im Sommer 2024 von einer „sechsstelligen Zahl“ von Menschen, die grundsätzlich keine Arbeit annehmen wollten, was ihm viel Kritik einbrachte. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch wies das als „falsch“ zurück.

Laut der Bundesagentur für Arbeit gab es von Februar bis Dezember 2023 nur 15.774 Fälle von Arbeitsverweigerung. Eine Studie des IAB geht davon aus, dass höchstens 2 Prozent der Bürgergeld-Empfänger:innen echte Totalverweigerer sind. Denn die meisten Empfänger:innen würden der Bundesagentur für Arbeit zufolge Job-Angebote aus nachvollziehbaren Gründen ablehnen.

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