Steuerbescheide sind wichtige Dokumente, die jeder Steuerzahler*innen sorgfältig aufbewahren sollte. Sie dienen nicht nur als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, sondern können auch bei späteren Prüfungen oder Rückfragen von großer Bedeutung sein. Doch wie lange genau muss man Steuerbescheide aufbewahren? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist gesetzlich geregelt.
Lesetipp: Warum du deinen Steuerbescheid genau überprüfen solltest
Steuerbescheid: So lange musst du ihn aufbewahren
Grundsätzlich gilt für Steuerbescheide eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, wie Taxfix berichtet. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Bescheid ergangen ist. Beispiel: Ein Steuerbescheid aus dem Jahr 2025 sollte bis Ende 2035 aufbewahrt werden.
Diese lange Frist ist vor allem deshalb wichtig, weil das Finanzamt innerhalb von zehn Jahren noch Änderungen oder Prüfungen vornehmen kann – beispielsweise im Falle einer Steuerhinterziehung. Für den Normalfall der regulären Steuerprüfung beträgt die Verjährungsfrist allerdings vier Jahre. In diesen Fällen reicht es, den Steuerbescheid vier Jahre lang aufzubewahren.
Steuerbescheid: Besondere Fälle mit abweichenden Fristen
Es gibt Situationen, in denen die Aufbewahrungsfrist länger oder kürzer sein kann:
- Verlängerte Frist bei Steuerhinterziehung: Wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, kann die Aufbewahrungsfrist auf zehn Jahre verlängert werden.
- Frist bei leichtfertiger Steuerverkürzung: Hier liegt die Frist bei fünf Jahren.
- Aufbewahrungspflicht für weitere Unterlagen: Neben Steuerbescheiden sollten auch alle relevanten Belege, wie Rechnungen, Kontoauszüge oder Verträge, entsprechend der Fristen aufbewahrt werden.
Warum ist die Aufbewahrung so wichtig?
Steuerbescheide bilden die Grundlage für viele weitere finanzielle Entscheidungen. Sollten Fehler entdeckt werden oder Rückfragen vom Finanzamt auftreten, können diese nur mit den Originaldokumenten geklärt werden. Zudem sind sie bei der Beantragung von Darlehen, bei Versicherungen oder bei Erbschaftsangelegenheiten oft erforderlich.
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Fazit: Lieber zu viel als zu wenig aufheben
Wer seinen Steuerbescheid sorgfältig archiviert und die gesetzlichen Fristen einhält, ist im Ernstfall bestens gewappnet. Besonders für Selbstständige und Unternehmer ist eine gute Dokumentation Pflicht. Doch auch Privatpersonen sind gut beraten, wichtige Unterlagen nicht voreilig zu entsorgen. Im Zweifelsfall gilt: besser ein Jahr länger aufheben als zu früh wegwerfen.
Steuererklärung: 37 Prozent aller Frauen haben sie noch nie abgegeben
Viele Deutsche beginnen erst gar nicht mit der Bearbeitung der Steuererklärung. Zu groß ist die Angst, einen Fehler zu begehen. Dabei haben insbesondere Frauen ein großes Problem mit der Steuererklärung, wie eine Studie des Meinungsforschungsunternehmens YouGov zeigt.
Demnach haben rund 37 Prozent aller Frauen noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Dabei gaben 41 Prozent der Studienteilnehmerinnen an, dass ihnen für die Bearbeitung das nötige Wissen fehlt. Im Vergleich dazu hatten lediglich 28 Prozent der männlichen Teilnehmer Probleme aufgrund von Unwissen. Ein Großteil der Frauen (51 Prozent der Teilnehmerinnen) meidet das Thema komplett, da sie sich überfordert und unsicher fühlen.