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Steuererklärung: So nutzt du die Kilometerpauschale, auch wenn du kein Auto hast

Die Kilometerpauschale ist vielen Arbeitnehmenden bekannt. Doch viele wissen nicht: Man brauch nicht unbedingt ein Auto, um davon zu profitieren.

Aufnahme einer jungen Frau aus der Vogelperspektive, die mit ihrem Smartphone und Laptop am Tisch sitzt.
© Getty Images/bojanstory

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Jedes Jahr steht die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt an. Ein Thema, das vielen von uns nicht leichtfällt. Sie ist zeitaufwendig und in einigen Punkten kompliziert. Aus Unwissenheit holen viele nicht das Maximale aus ihrer Steuererklärung heraus. So ist vielen die sogenannte Kilometerpauschale bekannt. Dabei kann man sich auch ohne Auto geltend machen. Alle Infos dazu hier.

Lesetipp: Fristverlängerung der Steuererklärung: Diese Gründe akzeptiert das Finanzamt

Steuererklärung: Kilometerpauschale kann auch ohne Auto geltend gemacht werden

Die Kilometerpauschale beziehungsweise Entfernungspauschale, oft noch als Pendlerpauschale bekannt, ist ein fester Bestandteil vieler Steuererklärungen. Sie ermöglicht es, die Wegstrecke zur Arbeit steuerlich geltend zu machen – pro Kilometer gibt es einen festen Betrag. Anders als viele denken, ist sie nicht ans Auto gebunden. Auch wer mit dem Rad, dem Bus, dem Motorrad oder zu Fuß unterwegs ist, kann sie nutzen. Das schafft Gleichbehandlung und belohnt umweltfreundliche Mobilität.

Vielfältige Wege zur Arbeit

Das klassische Bild von Pendler*innen im morgendlichen Berufsverkehr, meist mit dem Auto, ist nach wie vor Realität. Doch der Gesetzgeber hat längst erkannt, dass es zahlreiche andere Möglichkeiten gibt, den Arbeitsweg zurückzulegen. Aus diesem Grund wurde die Entfernungspauschale bewusst so gestaltet, dass sie unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gilt. Sie greift grundsätzlich für den Weg zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte.

So wird die Entfernungspauschale berechnet

Doch welchen Betrag können Arbeitnehmende für ihren Arbeitsweg geltend machen? Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke können Pendler*innen 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 38 Cent pro Kilometer. Grundlage ist dabei die kürzeste Straßenverbindung mit dem Auto – abgerundet auf volle Kilometer. Wer also beispielsweise eine Strecke von 22,8 Kilometern zurücklegt, darf 22 Kilometer ansetzen.

Als realistische Grundlage akzeptiert das Finanzamt in der Regel 220 Arbeitstage pro Jahr. Die maximale Entfernungspauschale für Arbeitnehmende ohne Dienstwagen liegt bei 4.500 Euro jährlich. Im Koalitionsvertrag ist zudem vorgesehen, die Pauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent anzuheben. Ob diese Änderung allerdings wie geplant im Jahr 2026 in Kraft tritt, bleibt abzuwarten.

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