Der Sommer ist da und bei vielen heißt es wieder Koffer packen, um sich von dem stressigen Job eine Auszeit zu gönnen. Dabei ist Urlaub im eigenen Land nach wie vor beliebt. So zieht es viele Deutsche an die Nord- und Ostsee. Was viele nicht wissen: Auf einer deutschen Insel muss man keine Mehrwertsteuer zahlen. Welche das genau ist und woher diese Sonderregelung stammt, erfährst du im folgenden.
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Helgoland: Darum zahlt man dort keine Mehrwertsteuer
Helgoland, Deutschlands einzige Hochseeinsel, ist nicht nur wegen ihrer einzigartigen Natur und den roten Buntsandsteinfelsen bekannt, sondern auch für ein steuerliches Kuriosum. Denn anders als in anderen Teilen Deutschlands entfällt dort die Mehrwertsteuer. Viele Urlauber*innen nutzen diesen Umstand, um teure Produkte zu einem etwas günstigeren Preis zu bekommen. Doch warum gibt es auf Helgoland keine Mehrwertsteuer?
Die Antwort auf diese Frage findet man im 19. Jahrhundert. Denn auf der offiziellen Webseite der Insel heißt es, dass diese Besonderheit auf die Zeit englischen Herrschaft von 1807 bis 1890 zurückgeht. Damals sprach Queen Victoria Helgoland höchstpersönlich das Privileg der steuerlichen Vergünstigung aus.
Der Grund: Mit dieser Geste wollte sie dafür bedanken, dass die Insel während Napoleons Kontinentalsperre von 1808 bis 1813 als Umschlagplatz für britische Schmuggelware genutzt werden konnte. Als Helgoland 1890 an das Deutsche Reich eingegliedert wurde, dachte niemand daran, das Sonderrecht wieder abzuschaffen und bleiben damit bis heute bestehen.
Helgoland: Zoll- und steuerrechtlich einzigartig in der EU
Durch diese Besonderheit gehört Helgoland werden dem deutschen noch dem Steuerrecht der EU an. Deswegen können die Geschäfte dort erstklassige Produkte zu günstigeren Preisen als auf dem Festland anbieten, heißt es auf der Webseite. Doch wer auf Helgoland die Kreditkarte glühen lässt, sollte aufpassen. Denn wer zu viel einkauft, kann später am Festland eine böse Überraschung erwarten.
So weist das Zollamt Helgoland eindringlich daraufhin, dass Waren über den erlaubten Mengen vor der Abreise unbedingt angemeldet werden müssen. Denn wegen des steuerlichen Kuriosum und dem Sonderstatus im Zollrecht, kommt es am Festland regelmäßig zu Kontrollen vom Deutschen Zoll. Wer kontrolliert wird und die Waren vorher nicht angegeben hat, muss diese dann nachträglich verzollen – und das kann ziemlich teuer werden. In besonders schlimmen Fällen kann dann sogar ein Straf- und/oder Bußgeldverfahren auf einen zukommen.
Hinweis: Wer unsicher ist, welche Freigrenzen bei Alkohol, Zigaretten und Co. gelten, kann dies hier nochmal nachlesen.
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