Aktuell beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro. Doch das soll sich in Zukunft ändern. Denn die Mindestlohnkommission in Berlin hat eine weitere Erhöhung verkündet. Wie hoch der Mindestlohn ausfallen soll und wann die Erhöhung greift, erfährst du hier.
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Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen angehoben werden: zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das teilte die Mindestlohnkommission in Berlin mit. Der Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden Christiane Schönefeld wurde einstimmig angenommen.
Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Über mögliche Anpassungen entscheidet alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission, in der Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verhandeln. Die Bundesregierung setzt die Empfehlungen anschließend per Verordnung um.
Der Beschluss zum derzeitigen Mindestlohn wurde seinerzeit gegen den Willen der Gewerkschaften getroffen – mit ausschlaggebender Stimme der unabhängigen Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld.
Kompromiss nach schwierigen Verhandlungen
Christiane Schönefeld bezeichnete das Ergebnis als tragfähigen Kompromiss, der einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Beschäftigten und Unternehmen schaffe. Angesichts öffentlicher Forderungen nach einem Mindestlohn von 15 Euro – wie sie etwa von der SPD erhoben werden – sprach sie von äußerst anspruchsvollen Gesprächen.
Der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Stefan Körzell, berichtete von „harten Verhandlungen“. Arbeitgebervertreter Steffen Kampeter kritisierte den erheblichen politischen Druck, der in den vergangenen Monaten auf die Kommission ausgeübt worden sei.
SPD forderte im Wahlkampf Mindestlohn von 15 Euro
Die SPD hatte sich im Wahlkampf für einen Mindestlohn von 15 Euro starkgemacht. Auch im Koalitionsvertrag mit der Union wurde dieses Ziel aufgegriffen – dort heißt es, eine solche Höhe sei im Jahr 2026 „erreichbar“. Die konkrete Festlegung der Lohnuntergrenze liegt jedoch nicht in der Hand der Politik. Stattdessen erarbeiten Vertreter der Tarifparteien gemeinsam mit unabhängigen Wissenschaftlern in der Mindestlohnkommission Vorschläge zur Anpassung.
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