Geburtstagsfeiern sind in der Regel reine Privatsache und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt jedoch einen Fall, in dem das doch möglich ist. Um welche Ausnahme es sich dabei handelt und für wen sie gilt, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Geburtstagskosten von Steuer absetzen“:
Warum Geburtstage nicht von der Steuer absetzbar sind
Wer ein Geschäftsessen mit seinen Kollegen und Kolleginnen veranstaltet, kann beispielsweise die Bewirtungskosten in Form von Werbungskosten von der Steuer absetzen. Für private Anlässe wie beispielsweise Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten gilt diese Regel aber nicht. Denn diese Events gehören zur privaten Lebensführung.
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Ausnahme: In diesem Fall kannst du Geburtstagskosten geltend machen
So war es zumindest bisher. Jetzt hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jedoch eine klare Entscheidung getroffen. In diesem konkreten Fall hatte ein Geschäftsführer einer GmbH ausschließlich seine Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen zu seinem 60. Geburtstag eingeladen. Die Feier fand zudem in den Räumlichkeiten der Firma statt.

Als der Geschäftsführer die Kosten in Höhe von 2.470 Euro in seiner Steuererklärung angab, lehnte das Finanzamt den Abzug in Form von Werbungskosten ab.
Dadurch, dass bei diesem Geburtstag aber tatsächlich ausschließlich Mitarbeiter:innen des Unternehmens eingeladen waren und er in den Räumlichkeiten des Unternehmens und zumindest teilweise auch während der Arbeitszeit stattfand, gab das Finanzamt dem Geschäftsführer recht.
Fazit: Die Absetzbarkeit lohnt sich nicht immer
Wenn du also vorhast, die Kosten für deine nächste Geburtstagsfeier von der Steuer abzusetzen, darfst du nur noch mit deinen Arbeitskolleg:innen feiern. Wichtig ist auch zu bedenken, dass die Geburtstagskosten nicht übertrieben hoch sind. In dem oben genannten Fall beliefen sie sich beispielsweise lediglich auf 35 Euro pro Person.
Es bleibt jedoch fraglich, für wie viele Menschen eine solche Party überhaupt realisierbar ist. Und ganz abgesehen davon ist ein Geburtstag ohne Freund:innen und Familie auch nicht ganz optimal, sodass sich die Absetzbarkeit unter diesen Bedingungen für die wenigsten Menschen lohnen würde.