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Ab Dezember gelten diese 4 Regeln für Rentner – diesen Einfluss haben sie auf deine Rente

Der letzte Monat des Jahres kommt mit einigen Änderungen für Rentner*innen daher. Was sich im Dezember 2025 ändert, liest du hier.

Ein Kalender. Der Monat Dezember is aufgeschlagen.
© Getty Images/Carol Yepes

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Neuer Monat, neue Änderungen: Dieses Motto gilt auch für die Rente. So treten auch im November 2025 wieder einige Änderungen in Kraft, die Rentnerinnen und Rentner unbedingt auf dem Schirm haben sollten. Welche das genau sind, erfährst du hier. Ein Überblick.

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1. Integration des Rentenzuschlags in die reguläre Rente

Seit Juli 2024 erhalten Berechtigte mit Erwerbsminderungsrente einen Zuschlag. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag nicht mehr separat überwiesen, sondern ist Teil der regulären Rentenzahlung. Außerdem ändert sich die Berechnungsgrundlage: Der Zuschlag wird künftig auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte (statt wie bisher am monatlichen Zahlbetrag) ermittelt. Werden sich die Renten dadurch erhöhen, ist eine Nachzahlung möglich: Die Differenz für die Monate Juli 2024 bis November 2025 (17 Monate) wird mit dem Faktor 17 multipliziert.

2. Wegfall der Barauszahlung der Rente

Ein großer praktischer Einschnitt: Die bisherige Möglichkeit der Barzahlung der Rente wird eingestellt. Ab Dezember 2025 entfällt die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ – das heißt, Rentenzahlungen werden zwingend auf ein Bankkonto überwiesen. Wenn Betroffene bislang ihre Rente bar bezogen, müssen sie der Rentenversicherung eine Kontoverbindung melden, damit die Zahlungen fortgeführt werden.

3. Neue Anrechnung bei Witwen- und Witwerrente

Durch die Integration des Zuschlags in die Rente wird dieser künftig als anrechenbares Einkommen bei einer Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Witwerrente) berücksichtigt. Das kann bei manchen Rentnern zu Kürzungen führen – insbesondere, wenn der Zuschlag zusammen mit der EM-Rente den anrechnungsfreien Freibetrag übersteigt.

Aktuell liegt der Freibetrag für das anzurechnende Einkommen bei 1.076,86 Euro pro Monat (Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026). Die tatsächliche Auswirkung auf die Witwen-/Witwerrente kann allerdings erst ab 1. Juli 2026 sichtbar werden, da die Neuberechnung zeitverzögert erfolgt.

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4. Auszahlungstermin im Dezember 2025

Bezüglich des Auszahlungstermins gibt es eine Besonderheit: Die Rentenzahlung für Dezember 2025 erfolgt laut Rentenversicherung am 30. Dezember 2025, dem letzten Bankarbeitstag des Monats, sofern es sich nicht um eine vorauszahlende Rente handelt. Bei bestimmten Renten (z. B. Rentenbeginn vor April 2004) erfolgt die Zahlung bereits im Voraus – hier ist der Zahltag der 28. November 2025.