Seit August 2021 ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag entrichten muss. Diese monatliche Zahlung in Höhe von 18,36 Euro dient zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Rundfunk- und Medienangeboten. Dabei kommt es immer wieder vor, dass einige Haushalte vergessen, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Bisher gab es dafür eine Erinnerung. Das soll sich nun ändern. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit Strafen rechnen. Alle Details.
Lesetipp: GEZ-Gebühren: In diesen Fällen musst du keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Änderung beim Rundfunkbeitrag: Was Verbraucher*innen nun wissen sollten
Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nimmt eine große Änderung beim Rundfunkbeitrag vor: Denn künftig soll es keine regelmäßigen Zahlungserinnerungen mehr geben, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet. Dabei betrifft diese neue Regelung alle, die ihren Beitrag per Überweisung begleichen.
Statt quartalsweise erinnert zu werden, erhalten diese Haushalte nur noch einmal im Jahr einen Brief mit allen Überweisungsterminen auf einen Blick. Ab dann liegt es in ihrer eigenen Hand, die Zahlungen pünktlich zu erledigen. Neue Post gibt es erst wieder, wenn sich etwas an der Beitragshöhe oder dem Verfahren ändert.
So begründet der Beitragsservice die Umstellung
Der Beitragsservice erklärt die Umstellung mit gestiegenen Papier- und Portokosten, wie die SZ berichtet. Demnach soll weniger Post soll das Verfahren nachhaltiger und kosteneffizienter machen. Wer die Zahlungstermine verpasst, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen, wie die Verbraucherzentrale Berlin schreibt. Daher empfiehlt der Beitragsservice, Termine im digitalen Kalender zu speichern, einen Dauerauftrag einzurichten oder das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen.
Rundfunkbeitrag nicht bezahlt: Das sind die Konsequenzen
Wenn du deinen Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig zahlst, kann das unangenehme Folgen haben. In diesem Fall bekommst du einen verbindlichen Festsetzungsbescheid – inklusive eines Säumniszuschlags, der mindestens acht Euro oder ein Prozent der offenen Summe beträgt, so rundfunkbeitrag.de. Diese zusätzliche Gebühr musst du sofort begleichen, damit dein Konto nicht weiter in Rückstand gerät.
Bei weiteren ausbleibenden Zahlungen fallen zusätzliche Gebühren an. Betroffene sollten dabei eines unbedingt wissen: Einen Zahlungsaufschub gewährt Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht, da die Fristen klar geregelt sind. Wer einen Festsetzungsbescheid aus dem Briefkasten zieht, sollten diesen daher schnellstmöglich begleichen.

Rundfunkbeitrag: Diese Zahlungsrhythmen gibt es
Du zahlst den Rundfunkbeitrag grundsätzlich für drei Monate im Voraus. Der monatliche Beitrag beträgt 18,36 Euro, also sind für ein Quartal 55,08 Euro fällig. Beim gesetzlichen Zahlungsrhythmus zahlst du jeweils zur Mitte des Quartals – zum Beispiel am 15. Februar für Januar bis März. Weitere Termine sind der 15. Mai, 15. August und 15. November.
Alternativ kannst du dem Beitragsservice zufolge auch so zahlen:
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro
Du entscheidest, was für dich passt – wichtig ist nur, die Fristen einzuhalten, um Zusatzkosten zu vermeiden.
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So kannst du deine Zahlungsweise ändern
Wenn du keine Überweisung vergessen willst, ist das SEPA-Lastschriftverfahren ideal. Aktivier es einfach online auf der Webseite des Beitragsservice – dafür brauchst du nur deine Beitragsnummer und Bankdaten. Danach zieht der Beitragsservice die Beiträge automatisch ein. Du kannst die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.