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Pflegeversicherung: So hoch sind die Beiträge für Rentner

Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert sind, müssen Beiträge aus ihrer Rente entrichten. Wie hoch diese ausfallen, erfährst du hier.

Auf einer Akte steht das Wort Pflegeversicherung. Dahinter liegen Geldscheine.
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Im Alter spielt die gesetzliche Pflegeversicherung eine wichtige Rolle, und Rentner sind weiterhin zur Beitragszahlung verpflichtet. Doch wie hoch fallen diese eigentlich aus, wenn man bereits im Ruhestand ist? Wir haben alle wichtigen Informationen für dich zusammengetragen. 

Pflegeversicherung: So hoch ist der Pflegebeitrag für Rentner:innen

Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Dabei zahlen Rentner:innen einen Beitragssatz von 3,4 Prozent, ohne einen Zuschuss von der Rentenversicherung zu erhalten. Für kinderlose Personen, die nach 1939 geboren sind, wird ein zusätzlicher Zuschlag von 0,6 Prozent erhoben. 

Damit das Ganze etwas anschaulicher wird, schauen wir uns einmal ein Beispiel an. Angenommen, deine Rente beträgt 1500 Euro. In diesem Fall beträgt der Pflegebeitrag 51 Euro (1.500 Euro x 3,4 Prozent). Solltest du keine Kinder haben, dann musst du zusätzlich 9 Euro zahlen (1.500 Euro x 0,6 Prozent), was einen Gesamtpflegebeitrag von 60 Euro pro Monat ergibt.

Ausnahmeregelung für pensionierte Beamt:innen 

Als Rentner:in mit Beihilfeberechtigung wird nur ein ermäßigter Pflegebeitrag fällig, beispielsweise für pensionierte Beamt:innen, die lediglich den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden bei Pflichtversicherten automatisch von der Rente abgezogen, zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für freiwillig gesetzlich Versicherte oder privat Pflegeversicherte ist es erforderlich, die Beiträge selbst an die entsprechende Pflegeversicherung zu entrichten.

Pflegebeitrag: Diese Regelung gilt bei Betriebsrenten

Für Betriebsrenten in der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es Unterschiede zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten bezüglich der Beitragshöhe. Pflichtversicherte haben eine Freigrenze von 176,75 Euro pro Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung werden erst auf die gesamte Rentenzahlung erhoben, wenn diese die Freigrenze überschreitet.

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Betriebsrenten, die als Einmalzahlung ausgezahlt werden und dann über einen Zeitraum von 120 Monaten umgerechnet werden, unterliegen über zehn Jahre hinweg einer Zahlung von 3,4 Prozent plus möglichen Kinderlosenzuschlag auf diese fiktive monatliche Rente. Pflichtversicherte müssen jedoch erst zahlen, wenn die Freigrenze von 176,75 Euro überschritten wird.

Für Freiwillig Versicherte fällt der Beitrag höher aus

Freiwillig krankenversicherte Rentner:innen müssen den Pflegeversicherungsbeitrag und gegebenenfalls den Kinderlosenzuschlag auf verschiedene Rentenzahlungen, einschließlich Riester- und Rürup-Renten sowie privater Rentenversicherungen, zahlen. Auch Auszahlungen aus privaten Kapitallebensversicherungen werden auf zwölf Monate umgerechnet und unterliegen dieser Pflicht.

Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung sind ebenfalls pflegeversicherungsbeitragspflichtig. Nebenrentner müssen den Pflegeversicherungsbeitrag auf ihr Einkommen entrichten, es sei denn, sie sind ausschließlich in einem Minijob beschäftigt.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Ihre-Vorsorge und T-Online