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Das kann dein Chef tun, wenn du Urlaub in der Probezeit nimmst

Du willst Urlaub in der Probezeit nehmen, weißt aber nicht, ob das zulässig ist? Wir verraten dir, was dein Chef dagegen tun kann.

Kündigung Urlaub in der Probezeit
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Urlaubsrecht: Diese 5 Fakten solltest du kennen!

Wenn es an die Urlaubsplanung geht, gibt es ganz bestimmte Rechte und Pflichten. Da kann man schon mal den Überblick verlieren. Doch keine Sorge! Wir verraten dir 5 Fakten, die du unbedingt kennen solltest.

Du hast einen neuen Job angenommen und befindest dich mitten in der Probezeit? Die beträgt meistens sechs Monate und ist dazu gedacht, dass dein:e Arbeitgeber:in bewerten kann, ob ihr gut zusammenpasst. Viele Arbeitnehmer:innen denken, dass Urlaub in der Probezeit tabu ist. Ob das stimmt und was dein:e Chef:in gegen deinen Urlaubsantrag tun kann, erfährst du hier.

Urlaub in der Probezeit: Ist das erlaubt?

Wenn du in einem neuen Job anfängst, hast du meistens eine Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit musst du dich bewähren, deinem/r Chef:in zeigen, was du drauf hast und dich möglichst gut in das Team einfügen. In den meisten Köpfen herrscht immer noch die Annahme, dass Urlaub deshalb in der ersten Zeit tabu ist.

Das stimmt allerdings nicht! Auch in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses hast du ein Recht auf Urlaub. Dir steht es zwar nicht zu, den vollen Jahresurlaub auszuschöpfen, aber immerhin die Hälfte dessen. Denn rechtlich gesehen erwirbt man pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs.

Du kannst also sehr wohl Urlaub einreichen, jedoch wird er dir nicht so einfach bewilligt wie nach der Probezeit. Wir zeigen dir, was dein:e Chef:in gegen deinen Urlaubsantrag tun kann.

Das kann dein Chef tun, wenn du Urlaub nehmen willst

Während du dich in der Probezeit befindest, bist du ganz unten in der firmeninternen Hierarchie. Das heißt, wenn es um Urlaubsanträge geht, haben grundsätzlich die Arbeitnehmer:innen, die länger als du im Unternehmen sind, Vorrang. Außerdem muss dein:e Chef:in deinen Urlaub in der Probezeit nicht bewilligen. Wenn beispielsweise betriebliche Gründe vorliegen, kann dein Urlaubsantrag abgelehnt werden – das gilt allerdings auch unabhängig von der Probezeit.

Des Weiteren ist die Probezeit da, um herauszufinden, ob du zum Unternehmen passt. Dein:e Chef:in kann deshalb auch argumentieren, dass er/sie die Zeit braucht, um dich kennenzulernen. Durch den Urlaub verkürzt sich natürlich diese Beurteilungszeit, was ein Grund für die Ablehnung sein kann. Grundsätzlich solltest du es allerdings erstmal mit einem Urlaubsantrag versuchen – die meisten Chef:innen sind gar nicht so streng.

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Das solltest du in der Probezeit außerdem beachten

Die Probezeit regelt noch einige andere Dinge. So ist die Kündigungsfrist beispielsweise wesentlich kürzer. Während sie normalerweise vier Wochen beträgt, ist die Kündigungsfrist während der Probezeit nur zwei Wochen lang. Wenn du außerdem für eine längere Zeit ausfällst, etwa durch eine Krankheit, besteht die Möglichkeit, die Probezeit zu verlängern. All die Dinge müssen aber individuell mit deinem/r Arbeitgeber:in abgesprochen werden.