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In welchen Fällen du Anspruch auf Sonderurlaub hast

In welchen Fällen kann man eigentlich Sonderurlaub beantragen? Hier erfährst du alles rundum den Extraurlaub.

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© Pexels / Alexander Suhorucov

Urlaub verfällt nicht automatisch

Urlaub wird nicht oft rechtzeitig genommen, und es wird gestritten, ob er verfallen oder verjährt ist. Nun gibt es dazu ein Grundsatzurteil.

In einigen Fällen ist Sonderurlaub erlaubt. Doch inwiefern hängt die Entscheidung eigentlich von deinem Arbeitgeber ab? Erfahre hier alles, was du zum Thema Sonderurlaub nehmen wissen musst! 

Was versteht man unter Sonderurlaub? 

Bei Sonderurlaub handelt es sich um einen für einen gewissen Zeitraum gewährten Urlaub. In der Regel dauert dieser nur einige Tage und findet immer aus einem bestimmten Grund statt. Normalerweise wird der Lohn bei dieser Art von Urlaub weiterbezahlt, dies muss aber nicht in allen Fällen stattfinden. 

Aber: Sonderurlaub ist klar von deinem normalen Urlaub abzugrenzen. Letzterer ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt je nach Tätigkeit und Arbeitsstunden zwischen 20 und 30 Tagen pro Jahr. Das Minimum legt das Bundesurlaubsgesetz fest, andere Regelungen können vertraglich festgelegt werden. Das Ziel dieser Art von Urlaub ist die Erholung und Entspannung der Arbeitnehmer. Die Zeit soll dazu dienen, dass du dich sowohl physisch als auch psychisch regenerieren kannst. 

Beim Sonderurlaub verhält es sich allerdings anders: Der Zweck liegt hauptsächlich in der seelischen Entlastung der Angestellten. Bei den Gründen für die Beantragung von Sonderurlaub handelt es sich meist um Situationen, in denen die Psyche der Arbeitnehmer:innen aus der Balance geraten ist. Ein weiterer freier Tag kann also den Umgang mit einer erhöhten psychischen Last erleichtern. 

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Nicht jeder betrieb genehmigt Sonderurlaub gleich. Foto: Pexels / RF._.studio

Wie sieht es rechtlich aus? 

Wenn der Anspruch auf Sonderurlaub für dich nicht ausdrücklich geregelt ist, kannst du dich bei bestimmten Anlässen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) berufen. Solche Anlässe beinhalten beispielsweise den Tod eines Familienmitgliedes. 

  • 275 Absatz 3 BGB regelt für solche Fälle den „Ausschluss der Leistungspflicht„. Das heißt, dass Arbeitnehmer für kurze Zeit der Arbeit fernbleiben dürfen, wenn es ihnen vorübergehend nicht zuzumuten ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. 
  • 616 BGB beinhaltet den Anspruch, bei Verhinderung aus wichtigem Grund für kurze Zeit der Arbeit fernzubleiben, ohne dass der Arbeitgeber dafür das Gehalt kürzen darf. Daraus kann sich ein Anspruch auf einen oder mehrere bezahlte Tage Auszeit ergeben, wenngleich dies im BGB nicht als „Sonderurlaub“ bezeichnet wird. 

In welchen Fällen gibt es Sonderurlaub? 

Es gibt keine festgelegten Norm-Fälle, in denen Sonderurlaub gegeben wird. Jedoch gibt es einige Fälle, in denen in der Regel eine Freistellung in Anspruch genommen werden kann. 

1. Hochzeit  

Bei der eigenen Hochzeit sieht die Rechtslage erstmal keine Genehmigung von Sonderurlaub vor. In der Praxis hat sich jedoch erwiesen, dass dafür in der Regel ein Tag Freistellung möglich ist. 

2. Geburt deines Kindes 

Für die Geburt des eigenen Kindes kann der Ehepartner einen Tag Sonderurlaub bekommen. Für die gebärende Person treten an dieser Stelle Sonderreglungen ein, wie etwa der Mutterschutz. Beachte allerdings dabei: Offiziell muss die Freistellung nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gewährt werden, nicht aber für Partner. 

3. Todesfall 

Für den Tod eines Verwandten ersten Grades können bis zu drei Tage Sonderurlaub genehmigt werden. Im Endeffekt wird dies allerdings situationsbedingt entschieden. 

4. Erkrankung der Familie

Erkrankt das Kind, kann ein Tag Sonderurlaub genehmigt werden. Bei einer schweren Erkrankung eines Angehörigen, bei der Pflege nötig wird, kann ebenfalls ein Tag gewährt werden. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber können in manchen Fällen auch bis zu sechs Monate unbezahlte Freistellung genommen werden. 

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Im Falle deiner Hochzeit gibt es häufig Sonderurlaub. Foto: Pexels / Luana Freitas

5. Umzug 

In manchen Fällen ist auch hierfür ein Tag Sonderurlaub vorgesehen, in anderen Branchen ist dies situationsabhängig und nicht verpflichtend. 

6. Jubiläen 

Arbeiter:innen im öffentlichen Dienst bekommen beim eigenen Arbeitsjubiläum einen Tag Urlaub. Sogar für die goldene Hochzeit der Eltern kann man einen Tag lang freigestellt werden. Doch generell ist dafür kein Sonderurlaub vorgesehen. 

7. Arztbesuche 

Einen Arztbesuch in die Arbeitszeit zu quetschen kann stressig werden. Ein Sonderurlaub ist demnach nur möglich, wenn es dafür keine andere Möglichkeit gibt und die Termine auch mithilfe flexibler Arbeitszeiten nicht in die freie Zeit gelegt werden können.