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Resturlaub übrig? In diesem Fall ist eine Auszahlung möglich

Bei einigen bleibt am Ende des Jahres noch etwas Urlaub übrig. Wann du ihn dir auszahlen lassen kannst, erfährst du hier.

Frau steckt Geldscheine in Portemonnaie
© Getty Images/Flashpop

Urlaubsanspruch bei Kündigung: Das solltest du beachten!

Ihr habt gekündigt und fragt euch, wie viel Urlaub euch noch zusteht? Hier erfahrt ihr alles über den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung.

Arbeit gibt es immer genug und ehe man sich versieht, ist das Jahr schneller vorbei als einem lieb ist. Und das Urlaubskonto? Das ist zum Jahreswechsel noch reichlich gefüllt. Beim Anblick des prallgefüllten Urlaubskontos liegt der Gedanke nahe, sich den Resturlaub einfach auszahlen zu lassen, anstatt ihn auf Biegen und Brechen in den ersten Wochen des neuen Jahres zunehmen. Doch darf man sich Urlaub auszahlen lassen? Wir haben die Antwort.

Kann man sich Urlaub auszahlen lassen? Die Voraussetzungen 

Generell ist es nicht möglich, sich die nicht genommenen Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Denn die Auszahlung des Urlaubs kennt das Bundesurlaubsgesetz nämlich nicht. Und das hat auch einen guten Grund. Schließlich ist der Urlaub dazu da, um sich vom stressigen und anstrengenden Arbeitsalltag zu erholen. So ist es nicht vorgesehen, dass am Ende des Jahres noch Urlaubstage übrig bleiben und diese in bares Geld umgewandelt werden.

Was in der Theorie so einfach klingt, klappt in der Praxis aber nicht immer. So gibt es betriebliche als auch persönliche Gründe, warum der Urlaub bis zum Ende des Jahres nicht genommen werden konnte. Ein dringender betrieblicher Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Urlaub wegen Personalmangels nicht möglich ist. Zu den persönlichen Gründen zählen zum Beispiel Elternzeit oder eine Langzeiterkrankung. Den noch offenen Urlaub kannst du dabei mit ins neue Jahr nehmen. Doch aufgepasst. Diesen musst du in den ersten drei Monaten nehmen.

Ausnahme: In diesem Fall ist eine Auszahlung möglich

Laut Arbeitsrecht darf der Urlaub nur in einer Ausnahmesituation ausgezahlt werden: bei einer Kündigung. In diesem Fall greift nämlich § 7 Absatz 4 BurlG: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Arbeitsverhältnis beendest oder dein Arbeitgeber – der Anspruch besteht in beiden Fällen.

Wie hoch der Betrag allerdings ausfällt, hängt vom durchschnittlichen Verdienst des Mitarbeitenden ab, wie merkur.de berichtet. Dabei orientiert sich dieser am Verdienst der letzten 13 Wochen (= ein Quartal) vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Doch aufgepasst: Überstunden werden bei dem sogenannten Urlaubsentgelt nicht berücksichtigt. Um die Summe des ausgezahlten Resturlaubs zu berechnen, kannst du folgende Formel anwenden:

(Brutto-Monatslohn x 3) x( Resturlaub / 65 ) = Urlaubsentgelt in brutto

Eines sollte dir zudem bewusst sein. Auf deinem Konto wird deutlich weniger ankommen als die errechnete Summe. Denn die Urlaubsabgeltung ist wie auch das normale Gehalt ein sozialpflichtiges Einkommen, was natürlich versteuert werden muss. Aus diesem Grund solltest du dir ganz genau überlegen, ob du dir deinen Urlaub auszahlen lassen möchtest.

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