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Du bist öfters krank? Wann eine Kündigung erlaubt ist

Wenn man krankgeschrieben ist, ist man unkündbar. Hierbei handelt es sich leider um einen Mythos. In welchen Fällen man trotz Krankschreibung rausgeschmissen werden darf.

Brief mit der Aufschrift Kündigung
© Getty Images/Stadtratte

Urlaubsanspruch bei Kündigung: Das solltest du beachten!

Ihr habt gekündigt und fragt euch, wie viel Urlaub euch noch zusteht? Hier erfahrt ihr alles über den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung.

Gerade im Winter ist es ein immer wiederkehrendes Szenario: Man wacht morgens auf und der Hals schmerzt, die Nase ist komplett zu und die Glieder schmerzen. Da man in diesem Zustand unmöglich arbeiten kann, meldet man sich auf der Arbeit wieder einmal krank. Wer ständig krankheitsbedingt ausfällt, kann für Arbeitgebende zur Belastung werden. Aber ist eine Kündigung trotz Krankschreibung überhaupt rechtens? Mehr dazu hier im Artikel.

Kündigung trotz Krankschreibung: Ist das überhaupt erlaubt?

Viele haben dann Angst, wegen häufiger Krankschreibungen gekündigt zu werden. Doch darf man wegen einer langen Erkrankung oder häufiger Krankheiten gekündigt werden? In diesem Zusammenhang haben wir leider schlechte Nachrichten für dich: Arbeitgebende dürfen krankgeschriebenen Mitarbeitenden die Kündigung aussprechen. Dennoch können Arbeitgeber nicht ohne Weiteres krankheitsbedingt kündigen – dafür müssen in erster Linie drei Bedingungen erfüllt werden.

Eine Kündigung trotz Krankschreibung ist nur dann zulässig, wenn Mitarbeitende sechs Wochen oder länger im Jahr krankheitsbedingt fehlen, wie t-online.de berichtet. Denn laut dem Gesetzgebenden kann es ab solch einem langen Zeitraum zu betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen im Unternehmen kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die sechs Wochen am Stück krankgeschrieben ist oder die Tage sich im Laufe des Jahres anhäufen.

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Negativprognose rechtfertigt Kündigung trotz Krankschreibung

Sollte die Erkrankung des Mitarbeitenden sich nach sechs Wochen nicht verbessern, darf ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen werden, heißt es laut dem Deutschen Anwaltverein. Auch wenn eine vollständige Genesung des Mitarbeitenden noch möglich ist, ergibt sich meistens eine negative Gesundheitsprognose. Eine Kündigung wegen einer langandauernden Krankheit kannst du aber abwehren, indem du deinem Chef oder deiner Chefin eine positive Prognose seitens des Arztes vorlegst.

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit kann zur Kündigung führen

Eine Kündigung trotz Krankschreibung ist auch dann zulässig, wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit besteht. Denn in diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass die betroffene Person voraussichtlich nicht mehr genesen und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird. Auch hier ergibt eine Interessensabwägung eine unzumutbare Belastung für das Unternehmen durch die betrieblichen Beeinträchtigungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt in solchen Fällen niedrigere Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung auf. Da das BAG das Arbeitnehmerinteresse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als gering ansieht.