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So viele Stunden darfst du nach einer Nachtschicht nicht arbeiten

Hast du Schichtarbeit? Dann haben wir hier ein paar Infos für dich, wie lange du nach der Nachtschicht nicht arbeiten darfst.

Wie lange muss man sich nach der Nachtschicht freinehmen? Foto: sturti via Getty

Manche Menschen haben das Glück, einen klassischen 9–5 Job zu haben, andere müssen stattdessen Nachts arbeiten. Darunter fallen beispielsweise Ärzt:innen, Pfleger:innen, Berufe, bei denen Menschen auf 24 Stunden Hilfe angewiesen sind, und viele mehr. Wenn du auch häufiger über Nacht arbeitest, solltest du dir bewusst sein, dass du am Tag darauf nicht morgens direkt weiterarbeiten darfst. Wir haben uns mal angeschaut, wie viele Stunden du nach einer Nachtschicht nicht arbeiten darfst.

So viele Stunden darfst du nach einer Nachtschicht nicht arbeiten

Empfohlen wird nach der Nachtschicht eine möglichst lange Ruhepause. Diese sollte im Idealfall um die 48 Stunden, also zwei Tage, dauern. Da aber gerade in vielen Jobs, die die Nachtschichtarbeiter:innen brauchen, akuter Personalmangel ist, ist dies meistens nicht der Fall. Vor allem in der Pflege werden rund 300.000 zusätzliche Pflegefachkräfte bis 2030 benötigt.

Auch wenn gesetzliche Ausnahmen möglich sind, sollte eine Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen möglichst eingehalten werden. Zudem sollte man Schichtdienst für eine ausreichende Regeneration auf nicht für mehr als fünf Arbeitstage am Stück machen.

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Wie viele Überstunden darf man eigentlich in der Woche machen?

Wer Schichtarbeit macht, der wird Überstunden gut kennen. Doch ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass man auch hier nicht unzählige Überstunden machen darf. Laut § 21a des deutschen Arbeitsrechts darfst du eine Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Das bedeutet, dass die werktägliche Höchstarbeit bei 8 Stunden für alle sechs Werktage gilt. Natürlich darfst du trotzdem Überstunden machen. Denn, die Arbeitszeit darf wöchentlich auf 60 Stunden verlängert werden. Das gilt allerdings nur, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Das heißt, Überstunden sind eine Sonderheit und nicht die Norm.

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