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Rente: Wird sie weitergezahlt, wenn man ins Gefängnis muss?

Was passiert eigentlich mit den Rentenzahlungen, wenn man selbst im Gefängnis sitzt. In diesem Artikel erfährst du es.

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7 Renten-Irrtümer, die du nicht glauben solltest

Damit man beim Thema Rente wieder durchblickt, räumen wir mit den sieben gängigsten Renten–Irrtümer auf.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Niemand wünscht sich, irgendwann mal eine gewisse Zeit im Gefängnis verbringen zu müssen. Dass sich eine Inhaftierung durchaus auf den Job und soziale Kontakte auswirken kann, ist den meisten Menschen bereits bekannt. Doch wie verhält es sich eigentlich mit der Rente? Wird sie auch während der Freiheitsstrafe regulär weitergezahlt oder werden die Zahlungen für diesen Zeitraum pausiert? In diesem Artikel verraten wir dir, ob deine Rente trotz Gefängnis-Aufenthalt weitergezahlt wird.

Wird die Rente trotz Inhaftierung weitergezahlt?

Wer nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Freiheitsstrafe im Gefängnis absitzen muss, hat vermutlich schon genug um die Ohren. Denn die Finanzierung während und nach dem Aufenthalt ist meist schon schwer genug. Doch für Rentner:innen gibt es gute Nachrichten.

Denn die Rente wird auch während der Zeit der Freiheitsstrafe weiter ausgezahlt. Sie wird somit weder unterbrochen noch komplett gestoppt. Rentner:innen haben also – zumindest was die Rentenzahlung angeht – erstmal keinen Nachteil.

Rentner müssen sich am Haftkostenbeitrag beteiligen

Die Rente selbst wird also einfach regulär weitergezahlt. Im Gefängnis selbst kommen auf die Rentner:innen aber unter Umständen noch andere Kosten zu. So ist es beispielsweise bei dem sogenannten Haftkostenbeitrag der Fall.

Wie der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich dabei um eine Zahlung, die die Kosten für die Zeit im Gefängnis abdecken soll. Diesen Beitrag zahlen die Inhaftierten in der Regel selbst – auch dann, wenn sie Rente beziehen. Wenn Gefangene frei über ihre Rente verfügen, so muss der Haftkostenbeitrag von der Rente gezahlt werden.

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Rentner:innen müssen sich um ihre Rente im Gefängnis keine Sorgen machen. Foto: imago images / Westend61

Fazit: Suche dir eine professionelle Beratung

Wenn du schon weißt, dass du den Haftkostenbeitrag zahlen musst oder auch, wenn du dir nicht sicher bist, so solltest du dir in jedem Fall eine professionelle Beratung suchen. So kannst du einerseits klären, was gezahlt werden muss, andererseits hast du auch die Möglichkeit, abzuklären, welche Kosten außerdem auf dich zukommen und wie du das Ganze finanzieren kannst.

So weißt du rechtzeitig Bescheid, ob und wann welche Kosten von deiner Rente abgezogen werden und musst nicht mit bösen finanziellen Überraschungen rechnen. Es ist immer sinnvoll, sich zuvor rechtlich beraten zu lassen, da so auch auf die individuellen landesrechtlichen Regelungen eingegangen werden kann.