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Heizungsgesetz: Das kommt nun auf Hausbesitzer und Mieter zu

Heute möchte der Bundestag das Heizungsgesetz verabschieden. Unter Eigentümer*innen und Mieter*innen herrscht daher viel Unsicherheit. Was erwartet sie in der nächsten Zeit? Hier ein kurzer Überblick.

Ein Schild mit der Aufschrift "Heizungsgesetz" steht vor dem Bundestagsgebäude.
© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Richtig Heizen: DAS solltest du wissen!

Temperatur und Luftfeuchtigkeit sind nicht nur entscheidend für unser Wohlbefinden zu Hause. Richtiges Heizen hilft auch, Schimmel zu vermeiden und Energie zu sparen.

Nach intensiven Debatten und einer durch das Bundesverfassungsgericht bedingten Unterbrechung soll das neue Heizungsgesetz heute durch den Bundestag verabschiedet werden. Doch auf welche Veränderungen müssen sich Hauseigentümer*innen und Mieter*innen einstellen? Wir verraten es dir.

Heizungsgesetz: Was ändert sich nun für Eigentümer*innen?

Das Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, soll das Heizen in Deutschland durch den Austausch von Öl- und Gasheizungen ökologischer gestalten. Ein ursprünglich geplantes Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab dem nächsten Jahr wurde, hauptsächlich durch Druck der FDP, verschoben. Für Hausbesitzer*innen ändert sich damit vorerst wenig, da viele Kommunen zunächst Wärmepläne erarbeiten müssen.

Trotzdem empfehlen Verbraucherschützer*innen, sich schon jetzt mit einem möglichen Heizungstausch auseinanderzusetzen. Sobald die Kommunalpläne vorliegen, wird der Heizungstausch für Eigentümer*innen relevant.

Wie lange darf man alte Gas- und Ölheizungen noch nutzen?

Man muss nicht zwingend eine funktionstüchtige Gasheizung entfernen; eine Instandsetzung ist häufig machbar. Jedoch existiert eine Regelung, die vorsieht, dass Gas- und Ölheizungen, die über 30 Jahre alt sind, unter spezifischen Kriterien und mit Ausnahmen ersetzt werden müssen. An dieser Regelung wird nicht gerüttelt.

Was ist, wenn die Gas- oder Ölheizung defekt ist?

Bei einer irreparablen Schädigung von Erdgas- oder Ölheizungen ist eine Übergangsperiode vorgesehen. Diese Bestimmung soll nach aktuellen Änderungsvorschlägen auch für geplante Heizungserneuerungen gelten. Innerhalb dieser fünf Jahre ist es zulässig, Heizsysteme zu betreiben und einzurichten, die das Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien nicht erreichen. Nach Beendigung dieser Übergangszeit sollten lokale Wärmeleitpläne verfügbar sein, die den Einwohnern als Grundlage dienen, um eine klimaverträgliche Heizungslösung auszuwählen.

Heizungsgesetz: Dürfen zukünftig noch Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden?

Bis zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans können Gasheizungen, die für eine Umrüstung auf Wasserstoff vorgesehen sind, installiert werden. Wenn in diesem Plan jedoch kein Wasserstoffnetz berücksichtigt ist, müssen schrittweise klimaneutrale Gase wie Biomethan beigemischt werden: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Diese Anforderungen können durch den Kauf von Herkunftsnachweisen oder Zertifikaten vom Versorger erfüllt oder durch eine Umrüstung der Heizung realisiert werden.

Diese Heizungssysteme sind in Zukunft auch noch erlaubt:

  • elektrische Wärmepumpe
  • Holzheizung, Pelletheizung, Holzhackschnitzelheizung
  • Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz
    Das Nah- und Fernwärmenetz muss bis 2045 vollständig fossilfrei sein. 
  • Solarthermie
  • Erdwärmesysteme
  • H2-ready“-Gasheizungen
  • Gasheizungen mit Biomethan-Betrieb
  • Ölheizung
  • Blockheizkraftwerk mit Solarbetrieb oder Wasserstoffbetrieb
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Biomasseheizung, die erneuerbare Gase nutzen (Biomethan, Bio-Flüssiggas, grüner Wasserstoff) – nur in Bestandsgebäuden, nicht in Neubauten
  • Blockheizkraftwerk mit Wasserstoffbetrieb oder Solarbetrieb

Quellen: T-Online, FAZ und Focus