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Haben Eltern ein Anrecht auf Urlaub in den Ferien?

Bei der Planung ihrer Urlaube sind Eltern von schulpflichtigen Kindern an die Ferienzeiten gebunden. Doch muss dies auch im Unternehmen berücksichtigt werden?

Familie bei Sonnenuntergang am Strand.
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Ein Familienurlaub mit schulpflichtigen Kindern ist nur in den Ferien möglich. Damit der Reise auch ja nichts im Wege steht, benötigen arbeitende Elternteile vor allem eines: freie Tage. Doch gestaltet sich nicht immer so einfach. Schließlich wollen auch andere Kollegen und Kolleginnen in dieser Zeit verreisen. Viele Betroffene stellen sich daher eine ganze bestimmte Frage: Haben Eltern Anspruch auf Urlaub in den Schulferien? Das sagt das Arbeitsrecht.

Haben Arbeitnehmer mit Kindern Vorrang auf Urlaub in den Ferien?

Laut Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern berücksichtigen. Es sei denn, es liegen dringende betriebliche Belange vor. „Wenn mehr Arbeitnehmer während der Ferien Urlaub machen wollen, als der Arbeitgeber zwingend entbehren kann, muss er eine Auswahlentscheidung treffen“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck gegenüber gegenüber N-TV.

Es gibt jedoch keine allgemeine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Eltern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang bei der Urlaubsvergabe in den Schulferien gegenüber kinderlosen Beschäftigten haben. Das Bundesurlaubsgesetz erfordert jedoch, dass der Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Rechtsanwalt Bredereck erklärt, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung, wem er in den Ferienzeiten Urlaub gewährt und wem er ihn verweigert, die schulpflichtigen Kinder als sehr starkes Argument zugunsten der jeweiligen Arbeitnehmer berücksichtigen muss.

Arbeitgeber muss im Einzelfall entscheiden

Andererseits betont Bredereck, dass Arbeitnehmende ohne schulpflichtige Kinder nicht davon abgehalten werden sollten, während der Schulferien niemals Urlaub zu nehmen, wenn sie einen berechtigten Grund für ihren Urlaubsantrag haben. „Es könnte beispielsweise ein Festival während der jährlichen Ferien stattfinden oder sie möchten mit Freunden verreisen, die wiederum schulpflichtige Kinder haben“, erklärt Bredereck. „Der Arbeitgeber muss diese sozialen Belange, auf die sich die Arbeitnehmer berufen, in einer Gesamtabwägung berücksichtigen.“

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht stellt jedoch fest, dass die rechtliche Situation hier „recht schwammig“ ist. Daher hat er vor allem einen Ratschlag für alle Beteiligten: gemeinsam nach einvernehmlichen Regelungen suchen. „Glücklicherweise gibt es auch regelmäßig Arbeitnehmer, die während der Ferien keinen Urlaub machen möchten, weil die Kosten zu diesen Zeiten deutlich höher sind.“