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Eis, Glätte und Schnee: Muss ich trotzdem zur Arbeit?

Kalte Polarluft bringt Schnee und Eis nach Deutschland. Dabei erschweren Glätte und Schneemassen den Weg zur Arbeit. Darf man in diesem Fall zu Hause bleiben?

Eine Straße voller Schnee. Daneben steht ein Warnschild.
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Zeit für den Reifenwechsel // IMTEST

Jetzt ist die richtige Zeit für einen Winterreifenwechsel. IMTEST erklärt, was es zu beachten gilt.

In diesen Tagen gibt es in vielen Teilen Deutschlands wieder viel Schnee. Doch nicht nur eine Schneepracht überzieht die Städte und Landschaften. Denn die tiefen Temperaturen bringen auch Eis und Glätte mit sich. Um die Unfallgefahr zu minimieren, steht Schneeschippen und das Räumen der Straße auf der Agenda. Auch wenn wir unser Bestes geben, um die Gehwege um unser Zuhause herum passierbar zu machen, haben wir nur begrenzte Kontrolle über den Zustand der Straßen. Doch was passiert, wenn Schneemassen und Glatteis nicht nur den Weg zur Arbeit erschweren, sondern ihn sogar gefährlich machen? Muss man dennoch den Fahrtweg antreten? Hier erfährst du es.

Muss man trotz Eis und Schnee zur Arbeit fahren?

Diejenigen, die derzeit im Homeoffice arbeiten, haben weniger Sorgen hinsichtlich der winterlichen Wetterlage. Auch für Personen, die für mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, stellt sich diese Frage nicht – solange der Betriebsablauf nicht durch den Wintereinbruch gestört wird.

Doch für diejenigen, die mit dem Auto oder sogar dem Fahrrad zur Arbeit fahren, kann das Schneechaos in Deutschland ernsthafte Konsequenzen haben. Denn trotz Winterdienst steigt die Unfallgefahr aufgrund vereister Straßen, Schneeberge am Straßenrand und schlechter Sicht stark an.

Arbeitsweg muss angetreten werden

Wir müssen dich leider enttäuschen. Denn grundsätzlich müssen Arbeitnehmer:innen pünktlich bei der Arbeit erscheinen – auch bei Schnee und Eis. Denn gemäß dem Arbeitsrecht trägt der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin das sogenannte Wegerisiko. Dies bedeutet konkret, dass Arbeitnehmer:innen zu jeder Zeit dafür verantwortlich sind, zur vereinbarten Arbeitszeit zu erscheinen. „Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: ohne Arbeit kein Lohn“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Im schlimmsten Fall könnte es bedeuten, dass Mitarbeitende, die wegen der winterlichen Witterung in Verkehrsstaus stecken oder erheblich verspätet am Arbeitsplatz erscheinen, keine Vergütung für die Zeit erhalten, in der sie abwesend waren. In den meisten Fällen kann dies jedoch vermieden werden, wenn man den Chef oder die Chefin im Voraus über die besonderen Umstände in Kenntnis setzt.

Extreme Glättegefahr: Biete deinem Arbeitgeber Homeoffice an

In solchen Situationen könntest du deinem Arbeitgeber vorschlagen, bei Schneechaos oder gefährlichen Straßenbedingungen von zu Hause aus zu arbeiten – vorausgesetzt, du kannst deinen Job auch im Homeoffice nachgehen. Falls dies der Fall sein sollte, dürfte dein Chef bzw. deine Chefin in diesem extremen Fall das Homeoffice nicht ablehnen. Denn meisten Arbeitgeber haben Verständnis für extreme Schneefälle, Verkehrsprobleme oder gefährliche Straßenverhältnisse, solange du rechtzeitig Bescheid gibst.

Quellen: RedaktionsNetzwerk Deutschland und SWR3