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Darf man sonntags staubsaugen? Das sagt die Rechtslage

Das Wochenende dient zur Erholung. Viele nutzen die freie Zeit, um den Haushalt zu erledigen, der unter der Woche liegen geblieben ist. So greifen manche am Sonntag zum Staubsaugen. Doch ist es erlaubt, an diesem Tag zu saugen?

Eine Person saugt unter dem Teppich.
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Putzfimmel: Diese drei Sternzeichen hassen Unordnung

Manche Personen hassen Unordnung und sind ständig am saugen und am wischen. Wir verraten euch drei Sternzeichen, die einen richtigen Putzfimmel haben.

Wir haben es schon alle einmal getan – unseren Wohnungsputz an einem Sonntag erledigt. Es ist auch einfach praktisch. Denn werktags sind wir auf der Arbeit, samstags steht der Einkauf auf dem Plan, und sonntags widmen wir uns dem Großputz. Allerdings kann es aufgrund des lauten Staubsaugens gelegentlich zu Konflikten mit den Nachbarn kommen. Doch darf man sonntags staubsaugen? Das sagt die Rechtslage.

Sonntags staubsaugen: Darf man das?

Wir können dich beruhigen: Sonntags die Wohnung zu saugen, stellt in der Regel kein Problem dar. Denn laut dem Deutschen Mieterbund zählt der Staubsauger zu den üblichen Haushaltsgeräten und darf innerhalb der eigenen Wohnung zu jeder Zeit genutzt werden, einschließlich sonntags und feiertags.

Aber denke daran, die Mittags- und Nachtruhe zu beachten. In der Regel erstreckt sich die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr (kann je nach Bundesland variieren), und die Nachtruhe gilt von 22 bis 7 Uhr. Bevor du jedoch entscheidest, die Wohnung zu staubsaugen, solltest du einen Blick in die Hausordnung deines Mietvertrags werfen. Dort könnten spezielle Regeln vermerkt sein.

Störung der Ruhezeiten – diese Konsequenzen drohen

Wenn ein:e Mieter:in die Ruhezeiten nicht einhält, verstößt er gegen den Mietvertrag und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Das kann dazu führen, dass der/die Vermieter:in den Betroffenen abmahnt oder im schlimmsten Fall kündigt, insbesondere bei wiederholter und unzumutbarer Lärmbelästigung. Die Vermieter:innen erfahren meist von diesen Verstößen durch Beschwerden der Nachbarn. In einigen Fällen kann der/die Vermieter:in sogar Schadensersatz verlangen, wenn andere Mieter:innen aufgrund des Lärms gezwungen sind, ihre Miete zu mindern.

Der durch Lärm gestörte Nachbar besitzt ebenso das Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die Ruhestörung zu beenden. Wenn ein Nachbar einen Mieter oder eine Mieterin auffordert, Ruhe zu halten und um Unterlassung bittet, ist es ratsam, diese Bitte ernst zu nehmen.

Quellen: Deutscher Mieterbund und Mietrecht.org

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