Ein eigener Pool im Garten – für viele ein Traum vom Sommer, Entspannung und Freizeitspaß direkt zu Hause. Doch bevor man loslegt und den Pool bauen lässt, lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen. Denn nicht immer ist der Bau eines Pools einfach so erlaubt, und manchmal können Nachbar*innen sogar ein Mitspracherecht haben. Aber wann genau dürfen sie einen Swimmingpool im Garten verbieten? Hier erfährst du es.
Pool im Garten: Diese Regeln gelten
Ein fester Pool, also im Boden eingelassen oder dauerhaft aufgestellt, kann genehmigungspflichtig sein. In vielen Bundesländern sind Becken bis 50 oder 100 Kubikmetern genehmigungsfrei – aber nur, wenn sie im Innenbereich liegen und bestimmte Abstände und Baugrenzen einhalten, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet.
Überdachte Pools oder solche mit festem Technikbereich gelten meist als bauliche Anlagen – hier ist eine Baugenehmigung nötig, wie meinEigenHeim berichtet. Der Grund: Größere Aufstellpools auf Platten oder mit Verkleidung sind oft nicht mehr als „mobil“ anzusehen. Besonders für Mieter*innen ist Vorsicht geboten: Ohne Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Vermieterin dürfen größere Pools nicht aufgebaut werden, so die Generali. Auch Wohnungseigentümer in WEGs brauchen oft die Zustimmung der Gemeinschaft.
Pool im Garten: Rücksicht auf Nachbarn nehmen
Ein häufiger Streitpunkt bei Gartenpools ist die Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Ein Becken, das direkt an der Grundstücksgrenze liegt oder aus deren Terrasse deutlich sichtbar ist, kann schnell als optische Beeinträchtigung empfunden werden. Noch häufiger sind Beschwerden über die Geräuschkulisse: Ob Wasserfilter, Wärmepumpe oder fröhlich planschende Kinder – was für die einen Sommervergnügen ist, kann für andere zur Lärmbelästigung werden.
Gesetzlich gilt: Geräte dürfen tagsüber meist 50 Dezibel und nachts maximal 35 Dezibel nicht überschreiten, wie die Generali berichtet. Eine rücksichtsvolle Platzwahl, schallgedämmte Technik und geregelte Nutzungszeiten helfen, Streit zu vermeiden.
Was gilt für Planschbecken im Garten?
Nun wissen wir, was rechtlich beim Bauen eines Pools im Garten alles zu beachten gibt. Doch wie sieht es mit Planschbecken im Garten aus? Schließlich sind diese eine schnelle Lösung, wenn Kinder bei heißen Tagen nach Abkühlung schreien. Für Familien haben wir gute Nachrichten: Aufblasbare Planschbecken im Garten sind in der Regel genehmigungsfrei. Weder der/die Vermieter*in noch Nachbar*innen müssen zustimmen, bevor sie aufgestellt werden (Amtsgericht Kerpen, Az. 20 C 443/01).
Eines sollte jedoch beachtet werden: Das Becken sollte mindestens 50 cm vom Nachbargrundstück entfernt sein. Zudem ist Rücksicht zu nehmen, damit Nachbar*innen durch Lärm oder Wasserspritzer nicht gestört werden.
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Fazit: Der Pool ist erlaubt – wenn man die Regeln kennt
Ein Pool im Garten ist in vielen Fällen erlaubt – aber nur, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Wer ein großes Becken plant, sollte sich frühzeitig über Genehmigungen, Abstandsregeln und Sicherheitsvorgaben informieren.