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Bundesweiter Warnstreik: Dürfen Arbeitnehmer einfach zu Hause bleiben?

Ein Großstreik legt Deutschland heute lahm. Viele Arbeitnehmende werden heute daher erhebliche Probleme haben, zur Arbeit zu kommen. Doch muss man trotz Streik zur Arbeit fahren? Das ist die Rechtslage.

Streik Bus und Bahn
In vielen Teilen Deutschlands kommen angesichts des Streiks Busse, Bahnen und Flughäfen zum Stillstand. Was Arbeitnehmende beachten müssen Foto: IMAGO / Christian Ohde

Dass Warnstreiks bestimmte Verkehrsmittel für einen gewissen Zeitraum lahmlegen, kennt man ja. Doch an diesem Morgen droht in vielen Bundesländern ein ganz besonderes Verkehrschaos. Die Ursache: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG haben sich gemeinsam zu einem Streik zusammengeschlossen, der viele verschiedene Verkehrsmittel nun an einem Tag trifft. Doch was bedeutet so ein bundesweiter Warnstreik für Arbeitnehmende? Müssen sie auf der Arbeit erscheinen, obwohl kaum ein öffentliches Verkehrsmittel fährt? Wir haben uns die Rechtslage einmal genauer angeschaut. 

Bus- und Bahnstreik: Muss ich dennoch zur Arbeit?

Leider ja. Denn als Arbeitnehmender trifft dich das sogenannte Wegerisiko. Korrekt bedeutet dies: Es liegt in deiner Verantwortung pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Einfach auf der Arbeit nicht aufzutauchen, weil du es aufgrund des Streiks nicht oder nicht pünktlich hinschaffst, ist nicht gestattet. Denn bei einem angekündigten Streik bist du verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um rechtzeitig an deinem Arbeitsplatz zu sein.

An Tagen wie heute bedeutet dies: früher aufstehen, auf Auto oder Fahrrad umsteigen, Fahrgemeinschaften bilden und gegebenenfalls Umwege einplanen. Falls es aufgrund des Streiks auf deinem Arbeitsweg zu Problemen kommt, solltest du unbedingt mit deinem Chef bzw. deiner Chefin sprechen. Und gemeinsam nach einer Lösung suchen. So kannst du, wenn möglich, an dem betroffenen Tag oder den betroffenen Tagen im Homeoffice deine Aufgaben erledigen.

Regelungen bei spontanen Streiks

Auch bei spontanen Streiks gelten erstmals die bereits genannten Regeln. Auch in diesem Fall musst du dich darum bemühen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Doch die Anforderungen hierfür sind deutlich weniger streng, da dich der Streik vollkommen unvermittelt trifft. Auch wenn man sich auf diesen Fall nicht vorbereiten gilt: Nehme so schnell wie möglich Kontakt mit deinem Vorgesetzten bzw. deiner Vorgesetzten auf, um zu besprechen, wie mit dem Streik umzugehen ist. 

Werden Arbeitnehmer bezahlt, wenn sie wegen Streiks zu spät kommen?

Nein. Denn für die Zeit, die man nicht arbeitet, wird man auch nicht entlohnt. Hier gilt also der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Geld.“ Doch in einigen Fällen zählt dieser Grundsatz nicht. Zum Beispiel werden Arbeitnehmende bezahlt. Wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. In diesem Fall erhalten sie „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“.

Aber auch wenn man Urlaub hat, wird der Lohn im vollen Umfang weitergezahlt. Oder das Fehlen am Arbeitsplatz ergibt sich aus Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Wenn man als Arbeitnehmender „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden“ an der Arbeit gehindert wird.“ Dies kann dabei zum Beispiel die eigene Hochzeit oder Beerdigungen im engsten Familienkreis sein.

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man zu spät kommt?

Die meisten Arbeitgeber werden mit Verständnis reagieren, wenn du aufgrund eines Streiks etwas später auf der Arbeit erscheinst. Dennoch sollte man sich bemühen, pünktlich anzukommen, Denn wer zu spät kommt, kann im Extremfall eine Abmahnung kassieren. Doch keine Sorge! So einfach kann diese nicht ausgesprochen werden. Denn Voraussetzung dafür ist, dass dich ein Verschulden trifft.

Das heißt: Dein Chef bzw. deine Chefin muss dir konkret etwas vorwerfen können – zum Beispiel, dass du dich genug darum gekümmert hast, trotz des Streiks pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen. Ein anderer Abmahnungsgrund wäre, dass du deinem Chef bzw. Chefin nicht rechtzeitig Bescheid gesagt hast, dass du zu spät kommst

Quellen: stern.de, swr.de und tagesschau.de