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Balkon Verbote: 50.000 Euro Geldbuße drohen, wenn du auf dem Balkon DAS tust

Der Sommer ist endlich da und damit startet endlich auch wieder die Grillsaison. Doch darf man den Grill dann einfach auf dem Balkon anschmeißen? Wer gegen diese Regeln verstößt, dem droht ein saftiges Bußgeld.

Grillen Balkon
© Getty Images/g-stockstudio

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Wenn die Temperaturen steigen, wird für die Grillsaison eingeheizt! Doch dürfen Mieter in ihren Wohnungen überhaupt grillen? Die Antwort gibt es in diesem Video.

Ein Stück Fleisch, eine würzige Wurst, leckerer Grillkäse oder einfach saftiges Gemüse – die Vielfalt beim Grillen lässt keine Wünsche offen. Angesichts dessen verwundert es nicht, dass die Zubereitung von Grillgut bei sonnigem Wetter für viele Menschen in Deutschland den Höhepunkt des Sommers markiert. Doch wie verhält es sich, wenn man keinen eigenen Garten zur Verfügung hat? Ist es erlaubt, den Grill auf dem Balkon zu verwenden? Schließlich könnte der Geruch und der Rauch Nachbarn stören. Wenig bekannt ist, dass es klare Regeln für das Grillen auf dem Balkon gibt. Denn ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Grillen auf dem Balkon: Ist das erlaubt?

Generell ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, aber nur solange es die Nachbarn nicht beeinträchtigt, wie das Nachrichtenportal T-Online berichtet. So solltest du beim Grillen auf dem Balkon unbedingt darauf achten, dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommt. Beachtest du dies nicht, kann dir unter Umständen eine Geldstrafe drohen. Doch damit nicht genug.

In einigen Fällen kann es sogar zu einer Abmahnung oder Kündigung der Wohnung durch den Vermieter bzw. der Vermieterin kommen. Um hier ganz auf Nummer sicherzugehen, solltest du vor dem Grillen unbedingt deinen Mietvertrag checken. Denn einige Vermieter:innen haben in diesem oder in der Hausordnung ein Grillverbot festgehalten. So kann dort etwa das Grillen mit einem Holzkohlegrill verboten sein, um einer starken Rauchentwicklung vorzubeugen.

So sehen in Deutschland die Vorschriften aus

Die Anzahl der erlaubten Grillvorgänge variiert je nach Bundesland. Es gibt unterschiedliche Vorschriften, wie oft ein Mieter bzw. eine Mieterin seinen/ihren Grill benutzen darf. Einige Gerichte haben folgende Ansichten zum Grillen auf dem Balkon:

  • Das Bayerische Oberlandesgericht erlaubt bis zu fünf Grillvorgänge pro Jahr.
  • Das Landgericht Stuttgart erachtet bis zu drei Grillvorgänge pro Jahr als angemessen.
  • Das Landgericht Bonn gestattet einmal im Monat von April bis September das Grillen auf dem Balkon, vorausgesetzt, die Nachbarn werden mindestens zwei Tage im Voraus darüber informiert.

Die Nachtruhe gilt auch beim Grillen auf dem Balkon

Wenn eine Grillfeier erst einmal in vollem Gange ist, vergisst man oft die Zeit und seine Umgebung. Dennoch sollten auch in solchen Situationen einige Regeln beachtet werden. Im Rahmen der örtlichen Lärmschutzverordnungen darf ein Mieter tagsüber auf seinem Balkon essen, trinken und sich in angemessener Lautstärke unterhalten. Es ist erlaubt, Partys zu feiern, solange dies nicht zur Regel wird und die Nachbarn sich dadurch nicht gestört fühlen.

So tritt ab 22 Uhr die Nachtruhe in Kraft, was bedeutet, dass ab dieser Zeit auf dem Balkon nicht mehr weitergefeiert werden darf – auch nicht in normaler Gesprächslautstärke. Die Anwesenden sollten entweder leise sprechen oder sich in den Innenbereich begeben. Bis 22 Uhr kann sich jedoch niemand über lebhafte Gespräche oder das Klirren von Gläsern beschweren. Die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr solltest du allerdings unbedingt einhalten. Bei Verletzung der Nachtruhe können nämlich Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Bei Lärm- und Geruchsstörung – darf ich die Polizei rufen?

Bei Belästigungen durch Lärm und Gerüche besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Polizei einzuschalten. Es ist jedoch ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zu suchen. Die Gewerkschaft der Polizei empfiehlt ausdrücklich, den Notruf nur dann zu wählen, wenn das Problem nicht durch persönliche Kommunikation gelöst werden kann.

Quellen: T-online.de, merkur.de und bussgeldkatalog.org

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