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Bürgergeld: In welchem Fall sich eine Steuererklärung lohnt

Empfänger:innen von Bürgergeld müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Doch wie immer bestätigten Ausnahmen die Regel. Wann sich eine Steuererklärung trotz Bürgergeld lohnen kann.

Eine Person macht ihre Steuererklärung.
© IMAGO/Roman Möbius

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst.

Anfang des Jahres wurde Hartz IV durch das neue Bürgergeld ersetzt. Obwohl sich vieles nicht verändert hat, gibt es dennoch einige Neuerungen. Diese werfen unter anderem Fragen bezüglich der Steuererklärung auf. Hier erfährst du, was Bürgergeld-Empfänger:innen bei der Steuererklärung beachten müssen.

Steuererklärung trotz Bürgergeld: Wann man sie abgeben sollte

Im Allgemeinen sind Empfänger:innen von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld nicht verpflichtet, eine Steuererklärung dem Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt insbesondere dann, wenn berechtigte Personen im gesamten Kalenderjahr Bürgergeld erhalten haben. Dennoch empfiehlt das Portal gegen-hartz.de in den folgenden Situationen, über die Abgabe einer Steuererklärung nachzudenken:

  • Wenn man im Kalenderjahr nur ein paar Monate Bürgergeld empfangen hat.
  • Wenn man Bürgergeld als Aufstockung zum Einkommen erhält.

Diejenigen, die in den Steuerklassen 1 oder 2 eingeordnet sind, können von Erstattungen in Höhe von mehreren hundert Euro profitieren. Aus diesem Grund lohnt es sich wirklich, eine Steuererklärung einzureichen.

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Nur wenige Monate Bürgergeld bezogen

Diejenigen, die nicht das ganze Jahr über Bürgergeld erhalten haben, haben höchstwahrscheinlich entweder vorher oder danach gearbeitet. In diesem Fall sollten Betroffene, genauso wie andere Arbeitnehmer:innen, eine Steuererklärung einreichen, um zu viel gezahlte Beiträge zurücktürhalten. Ledige und Geschiedene profitieren dabei am meisten, da sie in der Regel der Steuerklasse 1 zugeordnet sind und somit die höchsten Steuersätze zahlen.

Bürgergeld als Aufstockung zum Gehalt: Lohnt sich hier eine Steuererklärung

Nicht nur Arbeitslose beziehen mit dem neuen Bürgergeld Sozialleistungen, sondern auch diejenigen, die zwar über ein Einkommen verfügen, das jedoch nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Diese Personen werden als Aufstocker:innen bezeichnet.

Aufstocker:innen haben die Möglichkeit, in ihrer Steuererklärung die Ausgaben geltend zu machen, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit angefallen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Arbeitskleidung, Reise- und Fahrtkosten sowie andere Arbeitsmittel. Diese werden als Werbungskosten aufgeführt.

Bürgergeld-Empfänger:innen sollten jedoch stets achtsam sein. Denn die Rückzahlungen von Steuern werden als Einkommen betrachtet und können daher auf die laufenden Bürgergeld-Zahlungen angerechnet werden. Daher sollten Personen, die derzeit Bürgergeld beziehen, sorgfältig abwägen, ob die Einreichung einer Steuererklärung ihnen mehr nützt oder schadet.

Quellen: t-online.de, merkur.de und gegen-hartz.de