Fühlst du dich morgens nicht ganz fit und würdest am liebsten im Bett bleiben, anstatt ins Büro zu gehen? Das ist in Ordnung, wenn du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über deinen Ausfall informierst. Dabei kann man heutzutage in vielen Unternehmen eine Krankmeldung auch per E-Mail verschicken. Was man dabei beachten sollte, erfährst du hier.
Krankmeldung per E-Mail: Ist das erlaubt?
Wenn du morgens feststellst, dass du krank bist und nicht zur Arbeit gehen kannst, solltest du deinen Arbeitgeber umgehend informieren. Diese Mitteilung ist wichtig, damit das Unternehmen gegebenenfalls eine Vertretung für dich organisieren kann.
Dabei gibt es keine gesetzliche Vorgabe, welches Kommunikationsmittel du zur Krankmeldung verwenden musst. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) unterscheidet nicht zwischen Telefonanruf, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht – prinzipiell ist jede Form der Mitteilung zulässig. § 5 EFZG besagt lediglich, dass Arbeitnehmende lediglich dazu verpflichtet sind, „die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen“.
Wir halten fest: Solltest du dich krankmelden, ist es wichtig, dass dein:e Vorgesetzte:r oder die Personalabteilung die Mitteilung wirklich erhält, und zwar spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem du normalerweise deine Arbeit beginnen würdest. Für die Krankmeldung sollte man daher den Kommunikationskanal wählen, der im Unternehmen am häufigsten verwendet wird.
Krankmeldung per E-Mail – so gehst du richtig vor
Wenn man sich per E-Mail krankmeldet, ist es wichtig, den richtigen Empfänger auszuwählen. Die Nachricht sollte idealerweise an den Vorgesetzten, das Sekretariat oder die Personalabteilung gesendet werden. Es ist wichtig, dass die Formulierungen prägnant und verständlich sind. So wird das Anliegen klar und ohne Missverständnisse übermittelt. Dabei sollten folgende Informationen unbedingt in der E-Mail enthalten sein:
- Betreffzeile (Beispiel): Krankmeldung – [Name, Abteilung, gegebenfalls Personalnummer]
- Einleitung: Im ersten Satz sollte man mitteilen, dass man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kann.
- Zeitraum der Abwesenheit: Wenn bereits bekannt, sollte man über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit informieren, zum Beispiel im Falle einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Meldet man sich vor dem Arztbesuch krank, sollte man sich nach dem Termin erneut mit dem Arbeitgebenden in Verbindung setzen und die Dauer der Krankmeldung mitteilen.
- Deadlines und Aufgaben: Man sollte die offenen Aufträge oder Projekte, die während der Krankschreibung abgeschlossen werden müssen, ansprechen. So kann sichergestellt werden, dass die Aufgaben umverteilt werden.
- Zu Letzt sollte man um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Krankmeldung bitten.
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