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Hitze im Homeoffice: Was muss der Arbeitgeber tun?

Der Sommer ist in Deutschland angekommen und die Temperaturen knacken regelmäßig die 30-Grad-Marke. Beschäftigte im Homeoffice haben da mit heißen Wohnungen zu kämpfen. Bekommen diese dann hitzefrei?

Frau sitzt mit Ventilator vor dem Laptop.
© Getty Images/Paolo Cordoni

Hitzewelle: Haben Arbeitnehmer*innen Recht auf Hitzefrei?

Die nächste Hitzewelle hat Deutschland fest im Griff. Doch welche Regelungen gelten eigentlich für Arbeitnehmer*innen bei Hitze? Wir klären auf!

Der Sommer hat Deutschland fest im Griff. So rollte in den vergangenen Wochen bereit die eine oder andere Hitzewelle übers Land. Da uns mit dem Monat August noch der heißeste Monat bevor steht, werden wir im Büro und auch im Homeoffice sicher nochmal so richtig ins Schwitzen geraten. Dabei kann brütende Hitze wie in den letzten Wochen die Arbeit deutlich erschweren. Doch haben Arbeitnehmende die Chance auf Hitzefrei im Homeoffice? Wir verraten dir, welche Rechte Arbeitnehmende bei Hitze im Homeoffice haben.

Hitze im Homeoffice – welche Rechte haben Arbeitnehmer:innen?

Sobald die Raumtemperatur im Büro 26 Grad erreicht, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um das Arbeiten angenehmer zu gestalten. Ab 30 Grad ist er gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sollte die Raumtemperatur nochmals steigen und das Thermostat zeigt über 35 Grad an, darf laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) nicht mehr gearbeitet werden.

Soweit sehen die Regeln fürs Büro aus. Doch was ist, wenn die Temperaturen im Homeoffice ähnliche Ausmaße annehmen gelten dort dieselben Regeln? Wir müssen dich leider enttäuschen. Denn fürs Homeoffice gelten diese Vorschriften leider nicht. Das Arbeitsrecht sieht in diesem Fall vor, dass Betroffene daheim selbst für Abkühlung sorgen.

Arbeitgeber trifft lediglich die Unterweisungspflicht

Arbeitgebende haben lediglich eine eine Unterweisungspflicht. Konkret bedeutet dies: Sie müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geeigneten Informationen anleiten, wie sie selbst sicherstellen können, dass die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben auch im heimischen Arbeitsbereich eingehalten werden. Es ist daher durchaus möglich, dass der Chef bzw. die Chefin Hinweise zu verschiedenen Möglichkeiten der Temperaturregulierung am häuslichen Arbeitsplatz geben sollten.

Die Rechtsexpertin Meile Brecklinghaus erklärt hierzu gegenüber der Onlineplattform des t3n Magazins: „Im Homeoffice liegt letztendlich die Verantwortung beim Arbeitnehmer, seinen Arbeitsplatz so zu gestalten, dass er seine Aufgaben ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen erfüllen kann.“ Sollte die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings aufgrund der Temperaturen unmöglich sein, müssen sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.