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Arbeitsunfall: Hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?

Arbeitsunfälle können vorkommen. Doch muss der Arbeitgeber in diesem Fall Schmerzensgeld zahlen? Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, erfährst du hier.

Ein Mann im Anzug ist vom Bürostuhl gefallen.
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Ein Ausrutscher auf rutschigem Boden oder ein Kopfstoß an einem offenen Fenster – es gibt viele Möglichkeiten, sich bei der Arbeit zu verletzen. Handelt es sich um einen Unfall, tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft. Hierzu zählen beispielsweise die Übernahme der ärztlichen Behandlungskosten sowie bei schwerwiegenden Fällen die Auszahlung einer Rente. Eine Frage stellen sich Betroffene jedoch immer wieder: Hat man nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf Schmerzensgeld? Das sagt das Arbeitsrecht. 

Nach dem Arbeitsunfall Schmerzensgeld erhalten: Geht das?

Bei einem Arbeitsunfall besteht in der Regel kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Weder die gesetzliche Unfallversicherung noch der Arbeitgeber zahlen üblicherweise eine Entschädigung. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn dem Arbeitgeber vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann, gemäß den Bestimmungen in den §§ 104 und 105 des 7. Sozialgesetzbuchs (SGB VII).

Wann es doch Schmerzensgeld geben kann

Das Bundesarbeitsgericht legt für die Haftung des Arbeitgebers den „doppelten Vorsatz“ als Maßstab fest. Das bedeutet, dass nicht nur ein vorsätzlicher Verstoß gegen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften erforderlich ist, sondern auch die bewusste Absicht oder zumindest die billige Inkaufnahme eines Schadens. Fehlt dieser doppelte Vorsatz, fließt gemäß einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 5 Sa 298/17) kein Schmerzensgeld, wenn der Arbeitgeber lediglich gegen seine Schutzpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer verstößt.

Wie hoch kann es ausfallen?

Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Arbeitsunfall absichtlich verursacht wurde, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die genaue Höhe dieses Schmerzensgeldes hängt unter anderem von den folgenden Faktoren ab:

  • psychische & physische Folgen,
  • Auswirkungen der Verletzungen auf Beruf & Alltag,
  • Folgeschäden

Es ist nicht möglich, generelle Aussagen über die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Arbeitsunfall zu treffen, , da diese immer von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt. Zur groben Orientierung bei der Schmerzensgeldberechnung können Schmerzensgeldtabellen herangezogen werden, jedoch haben diese keine bindende Wirkung.

Warum haften Arbeitgeber nur in selten Fällen?

Der Grund dafür liegt in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese ist dazu verpflichtet, im Falle von Arbeitsunfällen Leistungen zu erbringen. Infolgedessen ersetzt diese Verpflichtung die zivilrechtliche Haftung der Unternehmer. Dies hat zur Folge, dass auch alle anderen Beitragsangehörigen im Kontext von Arbeitsunfällen von einer Haftung befreit sind.

Quellen: advocado.de, arbeitsrechte.de und T-Online