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Arbeitsrecht: Wann dein Chef dich versetzen darf und wann nicht

Dein Chef beziehungsweise deine Chefin möchte dich in eine andere Abteilung oder sogar in eine andere Stadt versetzen? Doch muss man das einfach so hinnehmen? Das sagt das Arbeitsrecht.

Eine Frau steht im Flur und diskutiert mit einem Mann im Anzug.
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4 Irrtümer aus dem Arbeitsrecht

Wir klären 4 Mythen aus dem Arbeitsrecht auf. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Manche sehen eine Versetzung als Chance, andere als Rückschlag. Denn nicht jeder ist bereit, an einen anderen Standort versetzt zu werden. In vielen Fällen liegen diesen Entscheidungen keine edlen, fachlichen Gründe zugrunde, sondern eher knallhartes Kalkül seitens des Arbeitgebers. Doch ist eine solche Versetzung rechtlich erlaubt? Kann eine Versetzung abgelehnt werden? Welche Rechte haben Arbeitnehmer:innen? Antworten auf diese Fragen, findest du hier.

Was ist eine Versetzung und welche Voraussetzungen gibt es?

Im arbeitsrechtlichen Sinn bezeichnet eine Versetzung die Änderung des Arbeitsorts, der Tätigkeit oder der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers beziehungsweise einer Arbeitnehmerin innerhalb des Unternehmens gemäß § 95 Abs. 3 BetrVG. Dabei sehen die Voraussetzungen für eine Versetzung wie folgt aus:

  • Das Vorliegen eines Versetzungsrechts im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag.
  • Eine ausreichende Ankündigungsfrist seitens des Arbeitgebers.
  • Die Versetzung sollte keine unzumutbare Belastung für den Arbeitnehmer darstellen.
  • Der Arbeitgeber muss legitime betriebliche Gründe für die Versetzung vorweisen können, wie etwa Organisationsänderungen oder Personalbedarf.
  • Wenn der/die Arbeitnehmer:in einen Betriebsrat hat, muss dieser vorher konsultiert werden.

Darf mein Arbeitgeber mich versetzen?

Wenn ein Arbeitgeber plant, einen Arbeitnehmer beziehungsweise eine Arbeitnehmerin zu versetzen, stellt sich dieser wahrscheinlich zunächst die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Versetzung. Um Klarheit zu erlangen, kann ein Blick in den Arbeitsvertrag hilfreich sein. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen, wenn dies durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag legitimiert ist. 

Fehlt eine entsprechende Regelung im Vertrag, so darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ohne weiteres versetzen. Doch eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermöglicht eine Versetzung, selbst wenn sie nicht explizit im Arbeitsvertrag oder anderen Vereinbarungen festgehalten ist.

Wann ist eine Versetzung nicht rechtens?

Trotz des Weisungsrechts darf ein Arbeitgeber nicht willkürlich Mitarbeiter:innen versetzen. Das Gesetz verlangt eine Entscheidung in billigem Ermessen, wobei die Interessen des Unternehmens und der/die Arbeitnehmer:in gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Ein gerechter Interessenausgleich ist erforderlich. 

Ein konkretes Beispiel hierfür ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2015, in dem die Versetzung eines Isolierers und Vaters von drei schulpflichtigen Kindern von Brunsbüttel nach Ludwigshafen als rechtswidrig eingestuft wurde.

Das Gericht hob hervor, dass Arbeitgeber familiäre Belange berücksichtigen müssen, sofern keine betrieblichen Gründe oder die Interessen anderer Kollegen dagegen sprechen. Arbeitnehmer:innen dürfen nicht ohne Berücksichtigung ihrer sozialen Lebensumstände an Orte versetzt werden, die sie nicht täglich erreichen können.

Kann man eine Versetzung ablehnen?

Eine Versetzung kann verweigert werden, wenn sie rechtswidrig ist. Wenn sie jedoch gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags und den gesetzlichen Vorgaben erfolgt, kann ein Arbeitnehmer sie nicht grundsätzlich ablehnen, sondern sollte stattdessen die Änderungskündigung akzeptieren.

Muss der Arbeitgeber die Umzugskosten übernehmen?

Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Versetzung übernehmen, wenn diese auf seine Veranlassung und in seinem Interesse erfolgt, was gesetzlich in § 670 BGB festgelegt ist. Gemäß § 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG sind die Umzugskosten steuerfrei, und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.