Die Energiepreise explodieren – vor allem für alle, die zu Hause mit einer Öl- oder Gasheizung heizen. Damit Menschen mit niedrigem Einkommen nicht im Kalten sitzen, hat die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Doch wer hat Anspruch und wann soll die Einmalzahlung ausgezahlt werden? Alle Informationen hier im Überblick.
Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bekommt ihn?
Wer sich schon über die Extrakohle gefreut hat, denn müssen wir leider enttäuschen. Denn den zweiten Heizkostenzuschuss erhalten laut der Bundesregierung nur bestimmte Personengruppen. Berechtigt sind demnach nur Menschen, die in den Monaten 1. September bis 31. Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine andere staatliche Förderung erhalten haben. Hierunter fallen unter anderem:
- Empfänger:innen von Wohngeld
- Familien oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen
- Senior:innen mit geringem Einkommen und Rente
- Studierende und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungshilfe erhalten
Wie hoch soll die zweite Einmalzahlung ausfallen?
Okay, nun wissen wir, wer Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss hat. Aber wie hoch soll dieser nun ausfallen? Dieses Mal wird es einen pauschalen Betrag nicht geben. Denn nicht jede:r Berechtigte erhält den gleichen Betrag. Die Höhe des Zuschusses richtet sie dabei an Faktoren wie der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der staatlichen Förderung.
So erhält beispielsweise ein Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldberechtigten 540 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt laut der Bundesregierung nochmal 100 Euro obendrauf. Da man bei den ganzen Entlastungen so langsam den Überblick verliert, haben wir die Höhe des Heizkostenzuschusses für alle betroffenen Personengruppen nochmals übersichtlich zusammengefasst:
Personengruppe | Höhe |
---|---|
Wohngeld-Berechtigte (1 Person) | 415 Euro |
Zwei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt | 540 Euro |
Drei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt | 640 Euro |
Studierende und Azubis mit Förderung | 345 Euro |
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Muss ich den Zuschuss beantragen?
Nein, das ist nicht nötig. Denn der Heizkostenzuschuss wird von Amtswegen ausgezahlt. Konkret bedeutet dies: Er muss nicht beantragt werden und wird direkt auf das Konto überwiesen.
Wann wird der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt?
Eigentlich sollte der zweite Heizkostenzuschuss bereits im vergangenen Jahr ausgezahlt werden. Doch aus welchen Gründen auch immer scheint dies nicht geklappt zu haben. Von Seiten der Bundesregierung heißt es hierzu: „Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen.“ Eine Formulierung, die ziemlich schwammig ist. Konkrete wird da der Deutsche Städtetag. Laut diesem könnte mit der Auszahlung Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 begonnen werden. Verbindlich ist diese Aussage allerdings nicht.
Mecklenburg-Vorpommern: Heizkostenzuschuss kommt im Februar
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird da schon deutlich konkreter. Laut dem Schweriner Bauminister Christian Pegel (SPD) soll die Auszahlung des Heizkostenzuschusses an Betroffene Ende Februar 2023 erfolgen. Dies teilte er am Donnerstag in einem Schreiben mit. Andere Bundesländer haben sich hinsichtlich eines konkreten Auszahlungstermins bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geäußert.