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Wohngeld: Ist es pfändbar?

In Deutschland beziehen einige Menschen Wohngeld. Wer verschuldet ist, fragt sich, ob die Sozialleistung gepfändet werden kann. Was gilt, liest du hier.

Ein Umschlag mit Geld. Auf diesem steht das Wort "Wohngeld".
© IMAGO/Lobeca

Was genau ist eigentlich Wohngeld Plus?

Laut Angaben der Bundesregierung haben im vergangenen Jahr rund 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Wer verschuldet ist oder kurz vor der Verschuldung steht, fragt sich berechtigterweise, ob das Wohngeld gepfändet werden kann. Ob dies wirklich möglich ist, erfährst du hier.

Kann Wohngeld gepfändet werden?

Wir können dich beruhigen. Denn in der Regel ist Wohngeld nicht pfändbar, da die Sozialleistung dazu dient, dass der Empfänger bzw. die Empfängerin seine/ihre Mieter zahlen kann beziehungsweise die Kosten decken soll, die durch die Nutzung der Wohnung entstehen (§§ 11, 26 SGB I).

Das Wohngeld soll sicherstellen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen trotzdem angemessen und familiengerecht wohnen und die Kosten dafür tragen können. Wenn das Wohngeld gepfändet werden könnte, würde dies den Zweck dieser Sozialleistung zumindest teilweise untergraben.

Doch wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. So kann das Wohngeld schuldnerberatung.de zufolge gepfändet werden, wenn Vermieter und Kreditgeber einen Vollstreckungstitel über eine Miet- oder Darlehensforderung verfügen. Dabei muss sich die Geldforderung jedoch auf die Wohnung beziehen, für die der Schuldner Wohngeld erhält. Folglich berechtigen Mietzinsforderungen und Darlehensforderungen zur Pfändung, sofern sie die Finanzierung der vom Schuldner selbst genutzten Wohnimmobilie betreffen.

Kontopfändung droht: So schützt du dein Wohngeld

Auch wenn Wohngeld nicht gepfändet werden kann, könnte im Falle einer Kontopfändung ohne P-Konto der Zugang zu dieser Sozialleistung verloren gehen. Um deine Sozialleistungen zu sichern, solltest du dein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Zusätzlich kannst du beim Vollstreckungsgericht die Freigabe des Wohngeldes beantragen, falls der Grundfreibetrag nicht ausreicht, um es zu schützen.

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