Veröffentlicht inGeld

So viel Geld bekommen Eigentümer für den Heizungstausch vom Staat

Wegen des Heizungsgesetzes müssen viele Hausbesitzer*innen ihre Heizungsanlage über kurz oder lang austauschen. Diese Fördermöglichkeiten bietet der Staat an.

In einem Heizkörper stecken Geldscheine.
© Alexander Raths - stock.adobe.com

Richtig Heizen: DAS solltest du wissen!

Temperatur und Luftfeuchtigkeit sind nicht nur entscheidend für unser Wohlbefinden zu Hause. Richtiges Heizen hilft auch, Schimmel zu vermeiden und Energie zu sparen.

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz, auch unter dem Namen Heizungsgesetz bekannt, gibt vor, welche Heizsysteme in Häusern zukünftig noch zulässig sind. Doch damit nicht genug. Darüber hinaus wird ab 2045 die Installation von Gas- und Ölheizungen komplett untersagt – mit weitreichenden Folgen. Denn viele Häuserbesitzer*innen müssen somit  ihre Heizungsanlage früher oder später austauschen. Dabei ist ein derartiger Heizungstausch mit erheblichen Kosten verbunden. Damit die finanzielle Belastung nicht allzu hoch ist, bietet der Staat verschiedene Fördermöglichkeiten an. Welche Zuschüsse es gibt, erfährst du hier.

Heizungstausch: Diese staatlichen Förderungen gibt es

Mit dem Gebäudeenergiegesetz soll der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich vorangetrieben werden. Doch so ein Heizungsaustausch ist nicht gerade günstig und stellt viele Hauseigentümer*innen vor eine finanzielle Herausforderung. Doch keine Sorge. Denn der Umstieg durch die bestehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) unterstützt, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichtet.

Dabei sind die staatlichen Zuschüsse in folgende Pakete unterteilt:

1. Grundförderung

  • Höhe: 30 Prozent für Eigenheimbesitzer
  • Gilt nicht für Gas- und Ölheizungen.
  • einkommensunabhängig

2. Sozialkomponente

  • Höhe: bis zu 30 Prozent
  • zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 30 Prozent
  • Gilt ausschließlich für Haushalte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt.

3. Klima-Geschwindigkeitsbonus

  • Höhe: bis zu 20 Prozent
  • zusätzlich zur Grundförderung in Höhe von 30 Prozent
  • Gilt für Haushalte, die bis 2028 ihre Heizung austauschen; auch, wenn sie nicht müssen.
  • Haushalte, die bei einem Heizungstausch die GEG-Anforderungen übertreffen (z.B. durch zusätzliche Dämmung oder Fenstertausch), erhalten einen Geschwindigkeitsbonus. Für Heizungen, die nach 2028 getauscht werden, sinkt dieser Bonus stetig: 17% bis 2030, 14% bis 2032 und 11% bis 2034.

Wie viel Geld kann man maximal bekommen?

Die Antwort auf diese Frage ist auch wieder im Gebäudeenergiegesetz zu finden. So sieht dieses nämlich eine maximale Förderung von 70 Prozent der Investitionskosten vor. Darüber hinaus gibt es noch eine Obergrenze von 21.000 Euro für Einfamilienhäuser. Konkret bedeutet dies: Wenn die Kosten für deinen Heizungsaustausch 30.000 Euro betragen sollten, werden vom Staat 21.000 Euro erstattet.

Bei Mehrfamilienhäusern fällt die maximale Förderung etwas höher aus. Hier liegt die Obergrenze nämlich bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die Wohneinheiten zwei bis sechs beträgt die Grenze jeweils bis zu 10.000 Euro. Ab der siebten Einheit reduziert sich der Betrag auf 3.000 Euro.

Heizungstausch: Diese Zuschüsse gibt es auch noch

Ja, es gibt noch mehr Möglichkeiten, um den Heizungsaustausch zu finanzieren. So plant zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Änderungen an ihrem „Wohngebäude-Kredit“-Programm 261 vorzunehmen. Dies ermöglicht Haushalten, von vergünstigten Krediten mit einem reduzierten Jahreszins zu profitieren, zuzüglich eines Tilgungszuschusses von bis zu 45%.

Quellen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), merkur.de und Tagesschau