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Mit oder ohne Abschläge: Welche Jahrgänge 2024 in Rente gehen können

Viele sehen dem wohlverdienten Ruhestand herbei. Wer in diesem Jahr in Rente gehen kann, erfährst du hier.

Ein Seniorenpaar schaut freudig auf ein Dokument.
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Rentenerhöhung 2024 – clevere Finanztipps

Die Rente soll zum 01.Juli 2024 um 3,5 Prozent erhöht werden. Damit Rentner:innen auch viel davon haben, sind hier die besten Finanztipps im Video.

Nach 45 Jahren harter Arbeit freuen sich viele Menschen auf den wohlverdienten Ruhestand. Denn dann hat man endlich Zeit, seinen Hobbys intensiver nachzugehen, sich um die Familie zu kümmern und die Welt zu bereisen. Der Beginn des Ruhestands ist in Deutschland dabei klar geregelt und hängt in erster Linie vom eigenen Geburtstag ab. Hier erfährst du, wann die Rentenzahlung im Allgemeinen beginnt und welche Personen 2024 in Rente gehen dürfen. 

Rente: Wann wird sie das erste Mal ausgezahlt?

Die Rentenzahlungen starten immer im Monat nach Erreichen des maßgeblichen Lebensalters, erklärt Peter Knöppel von „rentenbescheid24.de“. Obwohl es zunächst kompliziert wirken mag, ist es recht simpel: Wenn man beispielsweise die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen möchte und das 63. Lebensjahr erreicht hat, beginnt die Rente im darauf folgenden Monat. Angenommen, jemand wurde am 16. April 1961 geboren und vollendet somit das 63. Lebensjahr am 15. April 2024, dann erfolgt die erste Rentenzahlung im Mai 2024.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Personen, die am ersten Tag eines Monats, wie zum Beispiel am 1. Mai 1961, geboren wurden, erreichen bereits am letzten Tag des Vormonats, dem 30. April 2024, das 63. Lebensjahr. In solchen Fällen könnte die Altersrente für langjährig Versicherte bereits im Mai 2024 ausgezahlt werden. Personen hingegen, die am 2. Mai 1961 oder später geboren wurden, erhalten die Rente erst im Juni 2024.

Rente: Für diese Personen ist es 2024 soweit

Um die reguläre gesetzliche Altersrente zu erhalten, müssen zwei Kriterien erfüllt werden: Du benötigst mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung und musst die Regelaltersgrenze erreichen. Wenn du diese Bedingungen erfüllst, kannst du ohne Abschläge in Rente gehen. Im Jahr 2024 gilt das für Leute, die zwischen dem 1. Januar 1958 und dem 1. Dezember 1958 geboren wurden

Wer am 2. Dezember 1958 oder später geboren wurde, kann die Regelaltersrente erst ab dem 1. Januar 2025 beantragen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Rentenzahlungen immer im darauf folgenden Monat erfolgen. Für diesen Jahrgang ist das Erreichen des 66. Lebensjahres ausschlaggebend. Denn die Regelaltersgrenze steigt schrittweise an, und ab dem Jahrgang 1964 können alle erst mit 67 Jahren regulär in Rente gehen.

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Altersrente für besonders langfristig Versicherte

Wer mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann und das entsprechende Lebensalter erreicht hat, kann abschlagsfrei in Rente gehen. Im Jahr 2024 betrifft das diejenigen, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden.

Für diejenigen, die 1959 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und zwei Monaten, während für 1960 Geborene das Erreichen von 64 Jahren und vier Monaten erforderlich ist. Trotz des Namens „Rente mit 63“ kann bereits seit einiger Zeit niemand mehr mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, außer für die Jahrgänge vor 1953, für die diese Regelung galt.

Wann langjährig Versicherte in Rente gehen können

Dennoch besteht die Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen, obwohl dies oftmals. mit einer Kürzung der Rentenzahlungen verbunden ist. Voraussetzung dafür ist der Nachweis von mindestens 35 Beitragsjahren, um die Altersrente für langjährig Versicherte zu erhalten.

Ab 2024 können erstmals Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1960 und dem 1. Dezember 1961 geboren wurden, diese Option in Anspruch nehmen. Die Höhe der Rentenkürzungen variiert je nach Geburtsjahrgang: Für diejenigen, die 1960 geboren wurden, bedeutet dies eine dauerhafte Reduktion um 12 Prozent, während für die 1961 Geborenen ein Abschlag von 12,6 Prozent gilt.

Quellen: ihre-vorsorge.de und rentenbescheid24.de