Veröffentlicht inGeld

In diesen Fällen kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Was? Vom Rundfunkbeitrag kann man sich befreien lassen? Ich dachte, den müssen alle zahlen. Falsch gedacht! Es gibt ein paar Ausnahmeregelungen und die werden wir dir hier auflisten.

Frau schläft vor Laptop
© Mikhail Nilov / pexels via canva

GEZ umgehen: Nur so geht es wirklich

Sieh im Video, wie du dir die Rundfunkgebühren sparen kannst.

Der Rundfunkbeitrag: Alle kennen ihn, die wenigsten bezahlen ihn gerne: 18,36 Euro, die jeden Monat pro Haushalt fällig werden. In Deutschland ist die Rundfunkgebühr eine Pflichtabgabe, die von allen Hausbesitzer:innen und Mieter:innen zu zahlen ist, unabhängig davon, ob man ein Fernsehgerät oder ein Radio besitzt. In bestimmten Fällen wird jedoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewährt.

Geld Frau Regeln Dezember
So kannst du eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen. Foto: IMAGO / photothek

1. Haushalte mit geringem Einkommen

Personen mit geringem Einkommen oder Sozialhilfeempfänger:innen können bei der Zahlung der Rundfunkgebühr eine Befreiung beantragen.

  • … Hartz IV (Bürgergeld) oder Sozialgeld bezieht.
  • … nach dem Bundesversorgungsgesetz Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt.
  • … Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht.
  • … als Asylbewerber Leistungen erhält.
  • … Blindenhilfe bezieht.
  • … BAföG oder Auszubildendengeld bezieht und nicht mehr bei den Eltern wohnt.
  • … Pflegegeld oder Pflegezulagen bezieht oder man Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge bezieht.

2. Senior:innen

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner:innen die GEZ nicht bezahlen. So können Personen, die im Alter Grundsicherung oder Erwerbsminderung beziehen, einen Antrag auf Befreiung stellen. Erhalten Senior:innen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss die Rundfunkgebühr ebenfalls nicht bezahlt werden.

Auch für Personen, die pflegebedürftig sind, gelten Ausnahmen. Allerdings reicht hierfür nicht allein ein Pflegegrad aus, sondern es sind bestimmte Leistungen erforderlich. So können sich Personen, die Pflegegeld beziehen, in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz von der GEZ-Gebühr befreien lassen.

3. Menschen mit Behinderungen

Personen, die dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Wohnung zu verlassen und auf Pflege angewiesen sind, können von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen.

In einer Pflegeeinrichtung müssen die Bewohner:innen keine Rundfunkgebühr zahlen. Foto: Getty Images

4. Leben in einer Pflegeeinrichtung:

Bewohner:innen von Pflegeheimen und Einrichtungen für betreutes Wohnen werden häufig von der Zahlung der Gebühr befreit, da die Einrichtung für die Zahlung der Gebühr in ihrem Namen verantwortlich ist.

5. Wohngemeinschaften

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 eine Pauschal-Abgabe, die pro Wohnung und nicht pro Person abgerechnet wird. Lebt man daher mit anderen in einer WG oder in einer Lebensgemeinschaft, dann muss nicht jeder der Bewohner:innen monatlich zahlen, sondern nur eine:r.

Frau lernt
GEZ im Studium zahlen? Danke nein! Foto: IMAGO Images / Addictive Stock

6. Härtefallbefreiung im Studium

Auch Studierende können von der Härtefallregelung Gebrauch machen, um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erreichen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn du vom BAföG-Bezug ausgeschlossen bist, obwohl du noch bedürftig bist:

  • … weil du dich in einem Zweitstudium befindest.
  • … weil du die Förderungshöchstdauer überschritten hast.
  • … weil du das Studienfach gewechselt hast.
  • … weil du die Altersgrenze zur BAföG-Förderung überschritten hast.
  • … weil ein Leistungsnachweis im Studium für eine BAföG-Förderung nicht erbracht wurde.

Rundfunkbeitrag Befreiung: Lohnt es sich?

Es gibt mehrere Fälle, in denen Personen in Deutschland von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit werden. Falls du nicht in diese Gruppen fällst, raten wir davon ab, die GEZ Gebühr einfach nicht zu zahlen. Entscheidet man sich dazu, die Zahlung des Rundfunkbeitrages einfach zu verweigern, dann muss man sich im Extremfall auf Konsequenzen bis hin zur Zwangsvollstreckung oder sogar Haft einstellen. Ob das lohnenswert ist, muss dann jeder für sich selbst entscheiden.