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Bürgergeld: Erhalten Menschen mit Behinderung höhere Bezüge?

Anfang des Jahres wurde Hartz IV durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt. Damit traten auch neue Regelungen in Kraft. Doch wie steht es um die finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderung? Erhalten sie einen Mehrbedarf und wenn ja, in welcher Höhe?

Ein Schild mit der Aufschrift "Bürgergeld" liegt auf vielen Geldscheinen.
© IMAGO/Steinach

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Zum Jahreswechsel wurde aus Hartz IV das sogenannte Bürgergeld. Mit dem neuen Konzept traten auch einige neue Regelungen in Kraft. So gibt es klare Vorschriften, wie sich Bürgergeldbeziehende im Falle eines Urlaubs zu verhalten haben und welche Personengruppen möglicherweise höhere Geldbeträge erhalten können. Eine wichtige Frage betrifft Menschen mit Behinderungen: Haben sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung beim Bürgergeld? Und wenn ja, wie hoch ist der Betrag? Wir haben uns die Regelungen einmal genauer angeschaut.

Bürgergeld: Haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf?

Gemäß den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird erwerbsfähigen Bürger*innen, die Bürgergeld beziehen und eine Behinderung haben, ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 35 Prozent des festgelegten Regelsatzes gewährt. Doch wie viel Geld können Betroffene mehr erwarten? Das ist ganz einfach: Da der Regelsatz für Bürgergeld 502 Euro beträgt, ergibt sich somit ein Zusatzbedarf von 175,70 Euro. Somit beläuft sich die Gesamtsumme für Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld beziehen, auf 677,70 Euro monatlich.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass dieser Mehrbedarf für Bürgergeldbeziehende mit Behinderungen nur dann gewährt wird, wenn tatsächlich Leistungen zur Förderung der beruflichen Teilhabe oder andere Unterstützungen zur Integration in das Arbeitsleben oder zur Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass Personen mit Behinderung, die sich beispielsweise in einer Ausbildung befinden, in der Regel keinen Anspruch auf diesen zusätzlichen Bedarf haben. In solchen Fällen greifen vorrangig andere Unterstützungssysteme wie etwa BAföG, wie die Caritas berichtet.

Diese Regelung gilt bei nicht erwerbsfähigen Menschen mit Behinderung

Doch was ist Menschen, die aufgrund von Behinderungen nicht erwerbsfähig sind und Bürgergeld beziehen? Laut Angaben der Caritas haben nicht erwerbsfähige Personen mit Behinderungen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „G“ besitzen, Anspruch auf einen Zusatzbedarf. So wird ihnen ab dem 15. Lebensjahr ein Zuschlag in Höhe von 17 Prozent des festgelegten Regelsatzes gewährt. Das entspricht einem Mehrbedarf von 85,34 Euro, basierend auf einem Regelsatz von 502 Euro. Insgesamt beläuft sich somit die monatliche Unterstützung für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung auf 587,34 Euro.

Quellen: buerger-geld.org und Südkurier