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Bürgergeld-Empfänger: Wie viele gibt es in Deutschland eigentlich?

Seit Januar 2023 gibt es das sogenannte Bürgergeld. Doch wie viele Menschen in Deutschland beziehen diese Leistung? Hier die Antwort.

Auf weißen Würfeln steht das Wort "Bürgergeld" geschrieben. Darunter liegt ein Antrag.
© IMAGO/Hanno Bode

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Die Sozialleistung, die zuvor als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV bekannt war, wird nun an bedürftige Personen direkt vom Staat ausgezahlt. Doch wie viele Menschen beziehen hierzulande Bürgergeld? Die Antwort auf diese Frage erfährst du hier.

Wie viele Menschen in Deutschland beziehen Bürgergeld?

In Deutschland erhalten derzeit rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld (Stand Dezember 2023). Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich detaillierte Statistiken zu dieser Thematik und stellt dabei nicht nur die aktuellen Zahlen dar, sondern bietet auch einen Vergleich zu den Werten der beiden vorherigen Monate sowie des Vorjahresmonats. Die konkreten Zahlen für den Dezember 2023 lauten wie folgt:

  • Regelleistungsberechtigte: 5.517.999 Personen (Diese Zahl ergibt sich aus 3.931.611 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 1.540.89 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.)

Im Vergleich zum November 2023 sind die Zahlen leicht angestiegen. Zu diesem Zeitpunkt bezogen nämlich rund 5.511.508 Personen Bürgergeld. So waren 3.923.820 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 1.537.492 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Warum wird zwischen erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig unterschieden?

Gemäß Angaben der Bundesagentur für Arbeit umfasst der Bestand der Leistungsberechtigten beim Bürgergeld die Gesamtanzahl aller Personen, die Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Dies schließt sowohl erwerbsfähige als auch nicht erwerbsfähige Personen ein.

Unter nicht erwerbsfähigen Personen fallen beispielsweise „Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen, die nicht in der Lage sind, zu arbeiten“. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf Personen, die grundsätzlich in der Lage sind zu arbeiten und dementsprechend Leistungen nach dem SGB II beziehen.

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